Tower Companies, auf Deutsch „Funkturmgesellschaften“, sind eigenständige und unabhängige Unternehmen, die sich auf den Aufbau von Mobilfunkinfrastruktur konzentrieren. Historisch wurden viele von ihnen aus Mobilfunknetzbetreibern ausgegründet – heute bieten sie ihre Dienste jedoch gleichermaßen allen Netzbetreibern an.
In Deutschland sind die bekanntesten Tower Companies die Deutsche Funkturm GmbH (DFMG), die Vantage Towers AG und die American Tower Corporation (ATC). Hinzu kommen weitere Anbieter in anderen Ländern wie beispielsweise die in zwölf europäischen Ländern wie Spanien, Frankreich, Italien und den Niederlanden agierende Cellnex Telecom mit Firmensitz in Madrid. Auch die in Deutschland ansässigen Anbieter sind häufig zusätzlich zu ihrem Heimatmarkt in weiteren Ländern tätig.
Tower Companies erstellen Mobilfunkstandorte im Auftrag eines oder mehrerer Netzbetreiber. Dabei konzentrieren sie sich in der Regel auf die sogenannte passive Infrastruktur – das heißt, sie errichten Mobilfunktürme, Funkmasten und andere Trägerkonstruktionen etwa auf Hausdächern oder an Fassaden. Die sogenannte aktive Infrastruktur, also die Antennen sowie die Sende- und Empfangstechnik, ergänzen die Mobilfunkanbieter selbst.
Funkturmgesellschaften unterstützen Mobilfunkanbieter bei allen Betriebsmodellen
Bei der Funknetzplanung arbeiten die Tower Companies eng mit den Mobilfunknetzbetreibern zusammen. So definieren die Netzbetreiber einen sogenannten Suchkreis, innerhalb dessen ein Mobilfunkstandort errichtet werden soll. Die Akquise eines geeigneten Standorts innerhalb dieser Suchkreise – von der Identifikation geeigneter Flächen oder Gebäude bis hin zur Verhandlung mit dem Vermieter – liegt dann in der Zuständigkeit der Tower Company.
Diese Arbeitsteilung führt häufig dazu, dass mehrere Mobilfunkanbieter einen Mobilfunkstandort gemeinsam nutzen – auch hier in der Mehrzahl der Fälle in Form von sogenanntem passivem Infrastruktur-Sharing.
Neben dem Neubau von Funkstandorten zählen auch die Modernisierung und der Ausbau bestehender Standorte zum Aufgabenspektrum der Funkturmgesellschaften. Sie haben darüber hinaus die Möglichkeit, die Wirtschaftlichkeit der von ihnen betriebenen Standorte etwa durch die Installation von Solaranlagen oder durch Werbung zu erhöhen.
Für alle Aktivitäten der Tower Companies gelten selbstverständlich dieselben strengen rechtlichen Vorgaben wie sie auch für die Mobilfunknetzbetreiber selbst zutreffen – unter anderem die gesetzlichen Grenzwerte und die daraus abgeleitenden Sicherheitsbereiche, baurechtliche, naturschutzrechtliche und brandschutztechnische Vorgaben und ähnliches mehr.