Funkturmgesellschaften unterstützen Mobilfunkanbieter bei allen Betriebsmodellen
Bei der Funknetzplanung arbeiten die Tower Companies eng mit den Mobilfunknetzbetreibern zusammen. So definieren die Netzbetreiber einen sogenannten Suchkreis, innerhalb dessen ein Mobilfunkstandort errichtet werden soll. Die Akquise eines geeigneten Standorts innerhalb dieser Suchkreise – von der Identifikation geeigneter Flächen oder Gebäude bis hin zur Verhandlung mit dem Vermieter – liegt dann in der Zuständigkeit der Tower Company.
Diese Arbeitsteilung führt häufig dazu, dass mehrere Mobilfunkanbieter einen Mobilfunkstandort gemeinsam nutzen – auch hier in der Mehrzahl der Fälle in Form von sogenanntem passivem Infrastruktur-Sharing.
Neben dem Neubau von Funkstandorten zählen auch die Modernisierung und der Ausbau bestehender Standorte zum Aufgabenspektrum der Funkturmgesellschaften. Sie haben darüber hinaus die Möglichkeit, die Wirtschaftlichkeit der von ihnen betriebenen Standorte etwa durch die Installation von Solaranlagen oder durch Werbung zu erhöhen.
Für alle Aktivitäten der Tower Companies gelten selbstverständlich dieselben strengen rechtlichen Vorgaben wie sie auch für die Mobilfunknetzbetreiber selbst zutreffen – unter anderem die gesetzlichen Grenzwerte und die daraus abgeleitenden Sicherheitsbereiche, baurechtliche, naturschutzrechtliche und brandschutztechnische Vorgaben und ähnliches mehr.