Die Netzbetreiber haben mit Bund, Ländern und Kommunen Vereinbarungen über den Informationsaustausch und die Beteiligung beim Netzausbau getroffen. Informationen rund um Gesetzgebung, Rechtsprechung und den politischen Rahmen finden Sie hier.
Politik & Recht
Aktuelles aus dem Bereich Politik & Recht
- Aktueller wissenschaftlicher Kenntnisstand liefert keinen Anlass, die Schutzwirkung der Grenzwerte in Zweifel zu ziehen
- Selbstverpflichtung der Mobilfunknetzbetreiber f
- Umgesetzt wird der Mobilfunkausbau in den Kommunen. Kommunale Verantwortungsträger stimmen sich dazu mit den Mobilfunkanbietern ab, die ihre Mobilfunknetze vor Ort ausbauen wollen.
- Anlaufstellen für Verantwortliche in Landkreisen und Kommunen
- Unterstützung der Kommunen beim Mobilfunknetzausbau
- Umgang mit Konflikte
Die kommunalen Spitzenverbände, das sind der Deutsche Städtetag, der Deutsche Landkreistag sowie der Deutsche Städte- und Gemeindebund, und die Mobilfunknetzbetreiber haben jetzt ihre Handreichung zur Mobilfunkvereinbarung neu vorgelegt.
Der Mobilfunknetzausbau läuft in den meisten Kommunen nach dem bewährten Verfahren der kommunalen Abstimmung.
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) hat in Kooperation mit dem Onlineportal Informationszentrum Mobilfunk einen Informationsbaukasten für Kommunen entwickelt.
Wie verläuft der Weg vom Suchkreis des Netzbetreibers zum Standort in der Kommune? Wie können Kommunen bei der Standortsuche mitgestalten? Welche Immissionen versursacht der Mobilfunk? Wie kann 5G die medizinische Versorgung auf Land verbessern? Was ändert sich mit 5G?
Der jetzt erschienene 9. Bericht der Bundesregierung fasst die Forschungsergebnisse und Forschungsvorhaben in Bezug auf die Emissionsminderungsmöglichkeiten der gesamten Mobilfunktechnologie und in Bezug auf gesundheitliche Auswirkungen zusammen.
Die Mobilfunknetzbetreiber halten die freiwillige Selbstverpflichtung, die sie 2001 gegenüber der Bundesregierung abgegeben haben, ein. Das ist das Ergebnis der turnusmäßigen Überprüfung von unabhängigen Gutachtern.
Die Mobilfunknetzbetreiber haben im Februar 2020 ihre freiwillige Selbstverpflichtung aus dem Jahr 2001 um das Thema Kleinzellen ergänzt.