Wie wirken sich elektromagnetische Felder auf die Gesundheit aus? Welche gesicherten Erkenntnisse gibt es? Fragen und Antworten zu den Themen Grenzwerte, Forschung und Wissenschaft, SAR-Werte und die Wirkung von elektromagnetischen Feldern auf die Gesundheit finden Sie hier.
Gesundheit
Aktuelles aus dem Bereich Gesundheit
Bei Einhaltung der gesetzlich festgelegten Grenzwerte können Auswirkungen auf die Gesundheit auch für sogenannte „gepulste Felder“ ausgeschlossen werden, da für die Grenzwertempfehlungen der Internationalen Kommission zum Schutz vor nicht ionisierender Strahlung (ICNIRP) auch Forschungsergebnisse herangezogen wurden, die speziell mit gepulsten Feldern durchgeführt wurden.
Alle im Handel befindlichen Mobilfunkgeräte sind sicher. Der SAR-Wert eines Handys gibt die Absorption bei maximaler Leistung des Gerätes an. Die tatsächliche Absorption hängt jedoch nicht nur vom verwendeten Gerät, sondern vor allem von der Empfangsqualität und der Art der Handhabung (Headset, SMS usw.) ab.
<--break->Für den Ausbau und die Erweiterung der Mobilfunknetze werden neue Sendeanlagen benötigt. Auch mobile Funkanwendungen wie WLAN werden verstärkt genutzt. Dadurch nimmt die Summe der Feldstärken zu. Umfangreiche Messungen der Bundesnetzagentur belegen aber, dass die Felder trotz der Zunahme von Mobilfunksendeanlagen und Funkanwendungen weit unterhalb der gesetzlich festgelegten Grenzwerte liegen.
Zum Schutz von Personen vor möglichen gesundheitlichen Gefahren oder Beeinträchtigungen durch elektromagnetische Felder hat der Gesetzgeber Vorkehrungen in Form von Grenzwerten getroffen, die beim Betrieb einer technischen Anlage – zum Beispiel einer Mobilfunkantenne oder eines Handys – einzuhalten sind.
Mobiltelefone entsprechen den Sicherheitsempfehlungen der Internationalen Kommission zum Schutz vor nicht ionisierender Strahlung (ICNIRP), welche u. a. von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der Strahlenschutzkommission (SSK) übernommen wurden. Diese Richtlinien berücksichtigen auch die besonderen Bedingungen für Kinder sowie ältere und kranke Mitbürger.
Die Mobilfunkunternehmen unterstützen die Forschung. So haben sie im Rahmen ihrer Selbstverpflichtung gegenüber der Bundesregierung für das Deutsche Mobilfunk Forschungsprogramm 8,5 Millionen Euro an Forschungsmitteln bereitgestellt. Zusätzlich stellten die deutschen Netzbetreiber bis 2011 eine Million Euro für das Forschungsprogramm des Bundesumweltministeriums und 2012 noch einmal 600.000 Euro zur Verfügung.
Der Gesetzgeber hat die in Deutschland geltenden Grenzwerte auf Grundlage der wissenschaftlichen Erkenntnisse über die gesundheitlichen Auswirkungen der Mobilfunknutzung festgelegt und dabei Stellungnahmen und Reviews von nationalen wie internationalen Expertengremien (u. a. ICNIRP, WHO, SCENHIR, SSK) berücksichtigt. Diese beobachten die internationale Forschung zum Thema Mobilfunk und Gesundheit kontinuierlich und aktualisieren ihre Bewertungen laufend.
Der wissenschaftliche Beweis einer Unschädlichkeit ist nicht möglich. Dies gilt auch für den – häufig von der Öffentlichkeit geforderten – Nachweis der Unschädlichkeit des Mobilfunks. Beweisen lassen sich nur tatsächliche Effekte, nicht das Nichtvorhandensein eines Effekts.
Die Festlegung von Grenzwerten obliegt den Regierungen der jeweiligen Staaten. Die meisten Staaten orientieren sich dabei an Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) oder der Internationalen Kommission zum Schutz vor nicht ionisierender Strahlung (ICNIRP), die den aktuellen Forschungsstand laufend bewertet und daher wissenschaftlich fundierte Empfehlungen abgeben.
Hochfrequente elektromagnetische Felder dringen wenige Millimeter bis Zentimeter in den menschlichen Körper ein. Im Gewebe wird ihre Energie absorbiert und in Wärme verwandelt. Für die Stärke der Energie, die im Körper absorbiert wird, gibt es eine Maßeinheit: Die Spezifische Absorptionsrate, abgekürzt SAR. Der SAR-Wert wird in Watt pro Kilogramm Körpermasse (Watt/kg) ausgedrückt. Für die Stärke der elektromagnetischen Felder von Mobiltelefonen und Basisstationen gibt es jeweils gesetzlich festgelegte Grenzwerte, die garantieren, dass keine gesundheitliche Beeinträchtigung möglich ist.