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Durch die Festlegung von Grenzwerten nimmt der Gesetzgeber seine Pflichten zum Schutz der Bevölkerung vor gesundheitsgefährdenden Auswirkungen durch elektromagnetische Felder wahr. In der „Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV)“ ist festgelegt, welche Vorschriften bei der Errichtung und beim Betrieb von Funkanlagen zu beachten sind. Die Betreiber einer ortsfesten Anlage, die elektromagnetische Felder aussendet, ist zur Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte verpflichtet. Sendeanlagen werden nur dann genehmigt, wenn sichergestellt ist, dass die entsprechenden Grenzwerte in den öffentlich zugänglichen Bereichen eingehalten werden. Sobald eine Sendeleistung (maximale äquivalente isotrope Sendeleistung) von 10 Watt erreicht oder überschritten wird, muss bei der Bundesnetzagentur eine Standortbescheinigung nach der BEMFV für die betreffende Anlage beantragt werden. In der Standortbescheinigung werden insbesondere die Sicherheitsabstände zur Einhaltung der Grenzwerte ausgewiesen. Die Bundesnetzagentur überwacht die Einhaltung der Grenzwerte und veröffentlicht die Daten zu den Sendeanlagen im Internet.

Zu den Wirkungen elektromagnetischer Felder wird seit Jahrzehnten national und international intensiv geforscht, jährlich kommen weitere Forschungsergebnisse hinzu. Die Literaturdatenbank des Forschungszentrums für Elektro-Magnetische Umweltverträglichkeit an der RWTH Aachen (www.emf-portal.de) bietet einen umfassenden Überblick über die aktuelle Forschungslage auf diesem Gebiet.

Viele Länder haben in den vergangenen Jahren Forschungsprogramme aufgelegt, um noch offene Fragen zu möglichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch den Mobilfunk zu beantworten. In Deutschland wurde eines der weltweit umfangreichsten Forschungsprojekte, das Deutsche Mobilfunk Forschungsprogramm (DMF), durchgeführt. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO), die Internationale Kommission zum Schutz vor nicht ionisierender Strahlung (ICNIRP), der wissenschaftliche Ausschuss „Neu auftretende und neu identifizierte Gesundheitsrisiken“ (SCENIHR) der Europäischen Kommission, das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) und verschiedene nationale Expertenkommissionen, wie z. B. die deutsche Strahlenschutzkommission (SSK), beobachten die Forschungslage kontinuierlich und prüfen, ob die gewonnenen Erkenntnisse Änderungen der Grenzwerte erfordern. Alle Bewertungen von berufenen Expertenkommissionen, die in den zurückliegenden Jahren durchgeführt wurden, kamen übereinstimmend und unabhängig zu dem Ergebnis, dass es nach bisherigem Erkenntnisstand keine Gefahren durch elektromagnetische Felder gibt, wenn die Grenzwerte eingehalten werden.

Mithilfe des SAR-Messverfahrens wird überprüft, ob die Handys und Smartphones den zulässigen Wert einhalten. Das Messverfahren ist in der Europäischen Norm EN 50361 festgelegt. Sämtliche heute auf dem Markt erhältlichen mobilen Endgeräte müssen diese Vorschrift einhalten. 

Das Messsystem besteht aus einer 2 Millimeter starken Kunststoffschale in Form eines Kopfes. Mit einer darin enthaltenen Flüssigkeit können die elektromagnetischen Eigenschaften des Kopfgewebes simuliert werden. An das „Ohr“ dieses Schalenkopfes wird das zu prüfende Gerät gehalten, das mit maximal möglicher Leistung sendet. Eine Messsonde ermittelt dann die Verteilung der SAR in der Flüssigkeit. Aus dieser Verteilung werden die maximalen, über 10 Gramm Gewebe gemittelten SAR-Werte berechnet und mit dem Grenzwert verglichen.

Der normgerecht angegebene SAR-Wert wird bei der maximal möglichen Sendeleistung eines Geräts gemessen. Im täglichen Gebrauch ist die tatsächliche SAR während des Betriebes wesentlich geringer. Grund dafür ist die Leistungsregelung der Mobilfunknetze. Diese sorgt dafür, dass ein Mobiltelefon immer nur mit der unbedingt notwendigen Leistung sendet. Die ausgesendete Leistung ist daher umso niedriger, je besser das Netz ausgebaut ist und je näher man sich an der Basisstation befindet.

Elektromagnetische Felder wirken in Abhängigkeit von ihrer Frequenz unterschiedlich auf den menschlichen Körper ein. Niederfrequente magnetische Felder (z. B. 50 Hertz der Stromversorgung) durchdringen den Körper fast ungehindert. Hochfrequente elektromagnetische Felder dagegen können kaum in den Körper eindringen.

Vom Mobilfunk werden hochfrequente elektromagnetische Felder erzeugt. Sie werden vom Körper teilweise reflektiert, zum Teil dringen sie aber auch in den Körper ein (sie werden absorbiert) und erzeugen dabei Wärme. Bei noch höheren Frequenzen, wie z. B. bei der Infrarotstrahlung und beim Licht, werden die elektromagnetischen Wellen bereits von der Haut absorbiert. Die dabei entstehende Wärme ist oft spürbar, z.B. wenn man sich im Sonnenlicht befindet.

Oberhalb einer Frequenz von 3 Terahertz (THz) spricht man von „ionisierender Strahlung“. Dazu gehören z. B. Röntgenstrahlung und Gammastrahlung. Diese sind aufgrund ihrer hohen Energie in der Lage, Atome oder Moleküle in einen elektrisch geladenen Zustand zu versetzen – zu ionisieren – und damit in molekulare oder atomare Strukturen einzugreifen. Die elektromagnetischen Felder, die bei der Energieübertragung oder bei Funkanwendungen eingesetzt werden, gehören zum Bereich der „nicht ionisierenden Strahlung“.

Die Wirkung elektromagnetischer Felder auf den Menschen wird seit Langem intensiv erforscht. In den vergangenen Jahrzehnten sind weltweit große Forschungsprogramme zur Wirkung nicht ionisierender Strahlung – wie sie auch der Mobilfunk verwendet – durchgeführt worden. Einen umfangreichen Überblick über die aktuelle Studienlage bietet das EMF-Portal  des Forschungszentrums für Elektro-Magnetische Umweltverträglichkeit der RWTH Aachen (femu). Diese Literaturdatenbank gibt über 38.000 Einträge zu elektromagnetischen Feldern an. Davon befassen sich mehr als 7000 Studien speziell mit den elektromagnetischen Feldern des Mobilfunks. Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) verfolgt kontinuierlich wissenschaftliche Studien und technische Entwicklungen im Bereich Mobilfunk und initiiert bei Bedarf weitere Forschungsvorhaben. Link zu https://www.bfs.de/DE/themen/emf/kompetenzzentrum/forschung/forschung_node.html

Trotz intensiver Forschung gibt es keinen wissenschaftlichen Nachweis über eine Gefährdung der Gesundheit durch den Mobilfunk. Die Strahlenschutzkommission (SSK) hat in ihrer Gesamtbewertung des Deutschen Mobilfunk Forschungsprogrammes (DMF) von 2011 festgestellt, dass nach aktuellem wissenschaftlichen Kenntnisstand keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch den Mobilfunk zu erwarten sind, wenn die Grenzwerte eingehalten werden. Diese Einschätzung wurde 2022 von der SSK bestätigt. (Link zu https://www.ssk.de/SharedDocs/Beratungsergebnisse_PDF/2021/2021-12-10_Stgn_5G_Mobilfunk.pdf?__blob=publicationFile)

Die in Deutschland geltenden Grenzwerte der 26. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV)  stellen den Schutz der Bevölkerung vor wissenschaftlich nachgewiesenen gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch elektromagnetische Felder sicher. Die in Deutschland geltenden Regelungen entsprechen den Grenzwertempfehlungen anerkannter nationaler und internationaler Expertengremien wie der Weltgesundheitsorganisation (WHO), der Internationalen Kommission zum Schutz vor nicht ionisierender Strahlung (ICNIRP) oder der deutschen Strahlenschutzkommission (SSK). Auf Basis der Grenzwerte ermittelt die Bundesnetzagentur (BNetzA) für jede Mobilfunkantenne den einzuhaltenden Sicherheitsabstand. Außerhalb dieser Sicherheitsabstände sind die Felder so gering, dass sie ungefährlich sind. 

Allerdings gibt es noch Unsicherheiten hinsichtlich möglicher langfristiger Wirkungen der Handynutzung auf den Menschen, insbesondere auf Kinder. Derzeit laufende Langzeituntersuchungen werden dazu beitragen, noch offene Forschungsfragen zu beantworten.

Der Betrieb von Mobilfunkbasisstationen dagegen wird von der Internationalen Kommission zum Schutz vor nicht ionisierenden Strahlen (ICNIRP), der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der deutschen Strahlenschutzkommission (SSK) nach Auswertung der Studien übereinstimmend als ungefährlich für die Bevölkerung eingestuft. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) bestätigt, dass die bisher durchgeführten Studien keinen wissenschaftlichen Nachweis für mögliche Risiken der elektromagnetischen Felder des Mobilfunks erbracht haben. Das „Factsheet 193 – Electromagnetic fields and public health: mobile phones“  fasst den wissenschaftlichen Kenntnisstand über die Wirkung der Mobilfunkfelder auf die Gesundheit zusammen.

Die Überwachung der Einhaltung der Grenzwerte obliegt den Bundesländern. Die Bundesnetzagentur kontrolliert darüber hinaus die Emissionen (= Aussendungen) von Funkanlagen. Sie erteilt für einen Funkstandort eine Standortbescheinigung, wenn für die konkrete Anlage – unter Berücksichtigung der Immissionen sämtlicher funktechnischer Anlagen im Umfeld des Standortes – die Einhaltung der Grenzwerte nachgewiesen wurde. Zudem prüft die Bundesnetzagentur ohne Vorankündigung, ob errichtete Anlagen mit den Angaben in der entsprechenden Bescheinigung übereinstimmen und nimmt stichprobenweise Messungen vor. Für jede technische Änderung an der Funkanlage, die Auswirkungen auf den Sicherheitsabstand hat, muss der Betreiber vor der Umsetzung der Änderung eine neue Bescheinigung beantragen. Die Ergebnisse der Messungen und Informationen zu allen Sendeanlagen werden im Internet veröffentlicht.

Gelegentlich geben Menschen an, auf elektromagnetische Felder empfindlich zu reagieren. Sie führen Befindlichkeitsstörungen wie Konzentrationsschwächen, Schlafstörungen, Kopfschmerzen u. ä. auf die Wirkung dieser Felder zurück. In den vergangenen Jahren wurde durch gezielte Forschungsarbeiten untersucht, ob unterhalb der Grenzwerte ein ursächlicher Zusammenhang zwischen den elektromagnetischen Feldern des Mobilfunks und den geäußerten Befindlichkeitsstörungen besteht. Ein solcher Zusammenhang konnte nicht bestätigt werden.

Auch im Rahmen des Deutschen Mobilfunk Forschungsprogramms (DMF) wurde dieser Frage nachgegangen. Die deutsche Strahlenschutzkommission (SSK) hat dazu 2011 festgestellt: „Die durchgeführten Studien haben insgesamt die Hypothese nicht erhärten können, dass es ‚Elektrosensibilität‘ im Sinne einer wesentlich erhöhten Empfindlichkeit oder Wahrnehmungsfähigkeit der untersuchten Personen gegenüber elektromagnetischen Feldern gibt. Es konnten auch keine Belege gefunden werden, dass im Alltag auftretende elektromagnetische Felder mit unspezifischen Gesundheitsbeschwerden kausal verknüpft sind.“ Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) geht davon aus, dass ein ursächlicher Zusammenhang zwischen elektromagnetischen Feldern und den Beschwerden elektrosensibler Personen mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann. (Link: https://www.bfs.de/DE/themen/emf/hff/wirkung/hff-diskutiert/hff-diskutiert.html)

Bei Beschwerden können insbesondere Ärzte mit umweltmedizinischer Spezialisierung oder auch umweltmedizinische Ambulatorien (z. B. an den Unikliniken) weiterhelfen. Das Umweltbundesamt stellt eine Liste von Umweltmedizinischen Beratungsstellen online zur Verfügung. https://www.umweltbundesamt.de/

Die Grenzwerte für elektromagnetische Felder von Funkanlagen sind in der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (26. BImSchV) festgelegt. In der Verordnung heißt es: „Sie enthält Anforderungen zum Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen und zur Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen durch elektromagnetische Felder“ (26. BImSchV, § 1, Abs. 1). Die Grenzwerte werden in elektrischer Feldstärke oder in Leistungsflussdichte angegeben. Bei der Festlegung der in Deutschland gültigen Grenzwerte ist der Gesetzgeber den wissenschaftlichen Empfehlungen von unabhängigen nationalen und internationalen Gremien und Institutionen (SSK, WHO, ICNIRP) gefolgt.

Die nationalen Grenzwerte entsprechen den von internationalen Organisationen wie der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der Internationalen Kommission zum Schutz vor nicht ionisierenden Strahlen (ICNIRP) empfohlenen Grenzwerten. Sie beinhalten Sicherheitszuschläge und stützen sich auf den internationalen Konsens wissenschaftlicher Erkenntnisse von Fachleuten interdisziplinärer Fachrichtungen (Biologie, Medizin, Biophysik und Technik).

Darüber hinaus gibt es den SAR-Wert, einen Grenzwert speziell für Handys. SAR bedeutet Spezifische Absorptionsrate und gibt an, wie viel Sendeleistung vom Körper aufgenommen („absorbiert“) wird. Der Grenzwert von 2 W/kg darf auch bei maximaler Sendeleistung eines Handys nicht überschritten werden. Die meisten handelsüblichen Mobilfunkgeräte haben SAR-Werte, die deutlich unter 2W/kg liegen.

Ja, auch besonders sensible Bevölkerungsgruppen wie Kinder oder ältere Menschen werden durch die Grenzwerte durch eine zusätzliche Sicherheitsmarge geschützt. Die Grenzwerte sind so festgelegt, dass keine gesundheitlich bedeutsamen Belastungen auftreten können. Die relevanten Schwellenwerte beziehen sich dabei auf die sensiblen Bevölkerungsgruppen wie Senioren oder Kinder.

Nein. Die Sendeleistung von Mobilfunkantennen und die damit verbundenen elektromagnetischen Felder sind äußerst gering. Sie liegen für öffentlich zugängliche Bereiche immer unterhalb der gesetzlich festgelegten Grenzwerte, sodass gesundheitliche Beeinträchtigungen ausgeschlossen werden können. Direkt unterhalb einer Mobilfunkantenne sind die Feldstärken in der Regel geringer, da die Felder einer Sendeanlage – wie bei einem Leuchtturm – von der Antenne horizontal gebündelt ausgesendet werden.

Bisher gibt es keinen wissenschaftlichen Nachweis, dass Mobilfunk Tumorwachstum auslösen könnte. Weder konnten Wissenschaftler einen entsprechenden biologischen Mechanismus finden, noch ergaben Laborversuche überprüfbare Hinweise auf eine Zellschädigung. Auch die Mehrzahl der Beobachtungsstudien, die weltweit zum Thema durchgeführt wurden, hat keine Hinweise auf ein generell erhöhtes Krebsrisiko erbracht. Die wenigen vorliegenden Daten, die in eine andere Richtung deuten, werden von Experten kontrovers diskutiert und unterschiedlich bewertet.

So hat die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC), das Krebsforschungsinstitut der Weltgesundheitsorganisation WHO, 2011 nach Auswertung des weltweiten Forschungsstandes das krebserregende Potenzial von hochfrequenten elektromagnetischen Feldern als „möglicherweise für Menschen krebserregend“ (Gruppe 2B) eingestuft. Diese Einstufung bedeutet nach Aussage des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS), dass es begrenzte Hinweise, aber keinen Nachweis für eine krebserregende Wirkung der Felder auf den Menschen gibt.

Die IARC-Einstufung ist für die WHO ein erstes Element für eine umfassende Bewertung aller möglichen gesundheitlichen Auswirkungen hochfrequenter elektromagnetischer Felder. Nach heutigem Stand sind nach Auffassung der WHO die geltenden Grenzwerte für den Gesundheitsschutz der Bevölkerung ausreichend. Weitere, derzeit noch laufende Langzeituntersuchungen werden dazu beitragen, noch offene Forschungsfragen zu klären.

Nahezu zeitgleich mit der IARC war ein ICNIRP-Ausschuss zum Ergebnis gelangt, dass die weltweit vorliegende Literatur zwar methodische Defizite aufweise, aber bei Nutzungszeiten von weniger als zehn Jahren kein größeres Risiko für Tumore durch längeren oder stärkeren Gebrauch von Mobiltelefonen aufzeige. Obwohl weiterhin einige Unsicherheit bestehe (insbesondere was die Langzeitnutzung angeht), „weise der Trend in den sich ansammelnden Belegen zunehmend gegen die Hypothese, dass der Gebrauch von Mobiltelefonen Hirntumore bei Erwachsenen hervorrufen kann“, so der ICNIRP-Ausschuss.

Das Bundesamt für Strahlenschutz stellt dazu fest, dass bei Erwachsenen bei einer Nutzungsdauer von weniger als 10 Jahren kein erhöhtes Risiko für Hirntumoren, Akustikusneurinome (gutartiger Tumor des Hörnervs) oder Augentumoren gefunden werden konnte. Bundesamt für Strahlenschutz, 06/2022, (Link: http://www.bfs.de/

DE/themen/emf/hff/wirkung/hff-diskutiert/hff-diskutiert.html)

Auf europäischer Ebene hat der wissenschaftliche Ausschuss „Neu auftretende und neu identifizierte Gesundheitsrisiken“ der Europäischen Kommission SCENIHR (Scientific Committee on Emerging and Newly Identified Health Risks) mögliche Gesundheitseffekte durch elektromagnetische Felder wie folgt bewertet: „Einige Studien deuten einen Zusammenhang an von elektromagnetischen Feldern, die durch Mobiltelefone entstehen, und einem erhöhten Krebsrisiko des Hörnervs und mit Gehirntumoren. Andere Studien bestätigen diesen Zusammenhang jedoch nicht, und insbesondere ein Ergebnis regt zur Vorsicht bei der Deutung dieses Zusammenhangs an: Die Häufigkeit der entsprechenden Tumore hat sich seit der Einführung der Mobiltelefone nicht erhöht.“ (SCENIHR 03/2015) https://ec.europa.eu/health/scientific_committees/docs/citizens_emf_de.pdf

In Deutschland werden die Grenzwerte für elektromagnetische Felder per Verordnung durch den Bundestag und mit Zustimmung durch den Bundesrat festgelegt. Die entsprechenden Vorlagen kommen vom Bundesumweltministerium, das sich dabei auf Empfehlungen nationaler und internationaler unabhängiger wissenschaftlicher Institutionen stützt. Auf nationaler Ebene ist das insbesondere die deutsche Strahlenschutzkommission (SSK), die den jeweils aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand bewertet und davon Grenzwertempfehlungen ableitet.

Auf internationaler Ebene bearbeitet die Internationale Kommission zum Schutz vor nicht ionisierender Strahlung (ICNIRP) als unabhängige Nichtregierungsorganisation die wissenschaftlichen Aspekte der Wirkungen elektromagnetischer Felder. Deren Grenzwertempfehlungen hat die SSK – genauso wie viele nationale Kommissionen anderer Länder – als Orientierung für die eigenen Empfehlungen übernommen.

Auch die EU-Ratsempfehlung 1999/519/EG zur Begrenzung der Exposition der Bevölkerung gegenüber elektromagnetischen Feldern, der sich Deutschland und die meisten europäischen Länder angeschlossen haben, hat ihre Grenzwertempfehlungen von der ICNIRP übernommen. Die in Deutschland geltenden Grenzwerte stützen sich daher auf einen breiten internationalen Konsens.

Hochfrequente elektromagnetische Felder dringen wenige Millimeter bis Zentimeter in den menschlichen Körper ein. Im Gewebe wird ihre Energie absorbiert und in Wärme verwandelt. Für die Stärke der Energie, die im Körper absorbiert wird, gibt es eine Maßeinheit: Die Spezifische Absorptionsrate, abgekürzt SAR. Der SAR-Wert wird in Watt pro Kilogramm Körpermasse (Watt/kg) ausgedrückt. Für die Stärke der elektromagnetischen Felder von Mobiltelefonen und Basisstationen gibt es jeweils gesetzlich festgelegte Grenzwerte, die garantieren, dass keine gesundheitliche Beeinträchtigung möglich ist.

Der SAR-Grenzwert für Felder von Mobilfunkbasisstationen (Ganzkörpergrenzwert) beträgt 0,08 Watt/kg für die allgemeine Bevölkerung. Dieser Wert ist über den gesamten Körper gemittelt. Dieser Grenzwert stellt sicher, dass die mögliche Temperaturerhöhung des ganzen Körpers in der Nähe von Mobilfunkbasisstationen unter 0,02 °C liegt.

Der SAR-Wert eines Handys oder Smartphones (Teilkörpergrenzwert) gibt an, wie viel Sendeleistung der Körper beim Telefonieren mit diesem Gerät maximal aufnehmen kann. Dabei beträgt der gültige Grenzwert 2 Watt pro Kilogramm Körpergewebe. Er stimmt mit den Empfehlungen der Internationalen Kommission zum Schutz vor nichtionisierenden Strahlen (ICNIRP) überein. Mobile Endgeräte, die in Deutschland und europaweit verkauft werden, müssen den SAR-Grenzwert einhalten. Eine Übersicht über die SAR-Werte der aktuellen Endgeräte gibt es hier.

Der wissenschaftliche Beweis einer Unschädlichkeit ist nicht möglich. Dies gilt auch für den – häufig von der Öffentlichkeit geforderten – Nachweis der Unschädlichkeit des Mobilfunks. Beweisen lassen sich nur tatsächliche Effekte, nicht das Nichtvorhandensein eines Effekts.

Die Wirkung des Mobilfunks auf die Gesundheit wird seit Langem sehr intensiv untersucht, ohne dass – bei Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte – Gesundheitsgefahren für den Menschen nachgewiesen werden konnten.

Die Erforschung der möglichen Auswirkungen elektromagnetischer Felder auf die Gesundheit von Menschen sowie auf Pflanzen und Tiere, ist seit Jahren Gegenstand wissenschaftlicher Untersuchungen. Auslöser für Diskussionen in der Öffentlichkeit sind gelegentlich konkrete Beobachtungen und Veränderungen in der Tier- und Pflanzenwelt, für die es keine unmittelbare Erklärung zu geben scheint. Da oftmals die Vermutung im Raum stand, elektromagnetische Felder, wie sie beim Mobilfunk verwendet werden, könnten die Ursache für solche Veränderungen sein, hat das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) den diesbezüglichen wissenschaftlichen Erkenntnisstand zusammengetragen. In der Vergangenheit waren Beobachtungen von beispielsweise kranken Bäumen in der Nähe von Basisstationen, das Bienensterben oder die Desorientierung von Vögeln mit den elektromagnetischen Feldern des Mobilfunks in Zusammenhang gebracht worden. Das BfS kommt bei der Auswertung des wissenschaftlichen Erkenntnisstandes zu dem Ergebnis, dass die für den Menschen gültigen Grenzwerte auch Tiere und Pflanzen ausreichend schützen.

Eine schädliche Wirkung von elektromagnetischen Feldern auf Pflanzen oder Tiere kann auf Basis der aktuellen Forschung nicht nachgewiesen werden. Das BfS verweist in seinen allgemeinen Ausführungen zu den Auswirkungen des Mobilfunks auf Tiere und Pflanzen darauf, dass es sich jeweils um einzelne Beobachtungen handelt, und dass ein zeitlicher und räumlicher Zusammenhang zwischen dem Aufbau von Sendeanlagen und Veränderungen in der Tier- und Pflanzenwelt nicht durch elektromagnetische Felder bedingt sein müsse. Dieser könne auch rein zufällig sein oder andere Ursachen haben. Nur wenn sich solche Beobachtungen auffällig häuften und keine andere plausible Erklärung vorliege, sollte ein möglicher Zusammenhang mit elektromagnetischen Feldern wissenschaftlich überprüft werden.

Eine umfassende Literaturrecherche des BfS zu möglichen Wirkungen hochfrequenter elektromagnetischer sowie niederfrequenter und statischer elektrischer und magnetischer Felder auf Tiere und Pflanzen zeigte, dass die für den Menschen gültigen Grenzwerte auch Tiere und Pflanzen ausreichend schützen. 

Auch wenn das Risiko einer Störung von Experten als gering eingeschätzt wird, sollten Träger von Herzschrittmachern oder anderer medizinischer Implantate beim Hersteller wegen der Störfestigkeit ihres Gerätes um Rat fragen. Die heute eingesetzten Herzschrittmacher sind gegen externe Störeinflüsse weitgehend geschützt. Falls eine Beeinträchtigung dennoch nicht ausgeschlossen werden kann, empfiehlt es sich nach gegenwärtigem Kenntnisstand, einen Abstand von 20 Zentimetern zwischen dem Implantat und dem eingeschalteten Endgerät einzuhalten. Bei Befolgung dieser Regeln können auch Träger von Schrittmachern und Implantaten mobil telefonieren.

Wer einen Herzschrittmacher oder einen Defibrillator implantiert hat, der sollte sein Smartphone auch nicht direkt über der Brust also etwa in der Hemdtasche bei sich tragen. Ein Abstand von 20 Zentimetern erscheint sinnvoll und bedeutet für Nutzer im Alltag keine große Einschränkung.

Die Frage, ob elektromagnetische Felder des Mobilfunks die menschliche Gesundheit beeinträchtigen können, wird seit vielen Jahren diskutiert. Internationale und nationale Fachgremien betonen fast durchweg, dass auf Basis des heutigen Wissensstandes bei Einhaltung der Grenzwerte keine Gesundheitsgefahren von Mobilfunkfeldern ausgehen, weder von solchen der Basisstationen noch von solchen der Endgeräte (Handys). Wie wirken sich elektromagnetische Felder auf die Gesundheit aus? Welche gesicherten Erkenntnisse gibt es? Was ist noch nicht abschließend klar? Diese Broschüre gibt einen Überblick zu den Themen elektromagnetische Felder, Forschung, Stand des Wissens zu Wirkungen von Mobilfunkstrahlung auf die Gesundheit sowie Grenzwerte. Link: https://www.informationszentrum-mobilfunk.de/mediathek/broschueren/infobaukasten-mobilfunk-3-4-mobilfunk-und-gesundheit

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