Informationsaustausch und Beteiligung – 25 Jahre Mobilfunk-Kommunalvereinbarung

31. August 2026
  • Die kommunalen Spitzenverbände und die Mobilfunknetzbetreiber haben 2001 eine Vereinbarung geschlossen. Sie definiert den Informationsaustausch und die Beteiligung der Kommunen beim Ausbau der Mobilfunknetze.
  • Aus kommunaler Sicht trägt das Kooperationsmodell vor allem dazu bei, Transparenz zu schaffen und kommunalen Verantwortungsträgern zu ermöglichen, gegenüber der Bevölkerung auskunftsfähig zu sein.
  • Erfahrungen aus der Praxis und begleitende Gutachten belegen, dass sich die etablierten Prozesse bewährt haben.

Vor 25 Jahren haben die kommunalen Spitzenverbände und die Mobilfunknetzbetreiber eine Vereinbarung über den Informationsaustausch und die Beteiligung der Kommunen beim Ausbau der Mobilfunknetze geschlossen. Sie gilt als ein zentrales Instrument, um Konflikte beim Ausbau der Mobilfunkinfrastruktur zu entschärfen, Transparenz zu schaffen und kommunale Interessen zu sichern. Zum Jubiläum stellt sich die Frage: Welche Erfahrungen haben die Kommunen mit dieser Vereinbarung gemacht und wie gut funktioniert dieses Kooperationsmodell heute noch?

In der aktuellen Folge unseres Podcasts MobilfunkTalk sprechen wir darüber mit Ralph Sonnenschein. Bis Ende August 2026 war er Referatsleiter beim Deutschen Städte- und Gemeindebund und beschäftigt sich mehr als zwei Jahrzehnten mit dem Mobilfunkausbau aus Sicht der Kommunen.

 

Der schnelle Erfolg des Mobilfunks begründete Abstimmungsbedarf

Um die Situation in den frühen 2000er-Jahren, als die Mobilfunkvereinbarung aus der Taufe gehoben wurde, besser einschätzen zu können, baten wir Ralph Sonnenschein zunächst, diese in Erinnerung zu rufen. Unser Interviewpartner berichtet: „Die D-Netze waren 1992 eingeschaltet worden. Im Jahr 1999 hatten wir schon 23,4 Millionen Mobilfunkverträge. Und im Jahr 2000 waren es dann 48.15 Millionen – eine Verdopplung innerhalb eines Jahres. “ Die Technologie war schnell massentauglich geworden. Der Boom des Mobilfunks führte allerdings auch dazu, dass in kurzer Zeit sehr viele Mobilfunkbasisstationen gebaut werden mussten.

Unser Gesprächspartner Ralph Sonnenschein war bis Ende August 2026 Referatsleiter beim Deutschen Städte- und Gemeindebund. In dieser Funktion war er bereits am Abschluss der Kommunalvereinbarung beteiligt und hat somit 25 Jahre Praxiserfahrung mit diesem Übereinkommen zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und den Mobilfunk-Netzbetreibern.

„Seinerzeit war das ja alles neu. Klar, man war vom analogen Fernsehen Antennenwälder gewohnt. Aber mobile Funkanlagen sehen schon ein bisschen bedrohlicher aus. Und in den Rathäusern hatte sich ein Gefühl der Hilflosigkeit, der Ohnmacht breit gemacht, das nach einer Lösung rief. Das seinerzeitige Bundesumweltministerium hatte dem Vernehmen nach eine mehr oder weniger fertige Fassung eines gesetzlichen Rahmenwerkes für die Ansiedlung von Mobilfunkanlagen schon in einer Schublade.“

Ein enges gesetzliches Korsett für den Ausbau wollten die seinerzeitigen Mobilfunknetzbetreiber jedoch vermeiden, so Ralph Sonnenschein. „Daher boten sie den kommunalen Spitzenverbänden Gespräche über eine untergesetzliche Vereinbarung zur Beteiligung und Transparenz an, was die Kommunalen Spitzenverbände gern aufgenommen haben. Ich kann mich an die Zeit noch erinnern – als einer der wenigen, die noch unmittelbar an diesem Prozess teilgenommen haben.“

 

Die Vereinbarung schafft Transparenz und entschärft Konflikte

Aus kommunaler Sicht sei vor allen Dingen wichtig gewesen, Transparenz zu schaffen. Wann, wo, von wem und mit welcher Technik sollte eine Mobilfunkanlage gebaut werden? Um die Abstimmungsprozesse festzulegen, haben die Beteiligten die „Vereinbarung über den Informationsaustausch und die Beteiligung der Kommunen beim Ausbau der Mobilfunknetze“ getroffen – so der ausführliche Titel der Vereinbarung. Aus ihrer jeweiligen Perspektive spricht der Deutsche Städte- und Gemeindebund übrigens verkürzt von der „Mobilfunkvereinbarung“, während sich auf Seite der Mobilfunkbetreiber die Kurzbezeichnung „Kommunalvereinbarung“ etabliert hat.

Nach Einschätzung von Ralph Sonnenschein hat die Vereinbarung bewirkt, „dass die Städte und Gemeinden im Laufe der Jahre sehr viel unaufgeregter mit dem Thema Mobilfunk umgingen.“ Aus Sicht eines kommunalen Verantwortungsträgers sei vor allem wichtig, selbst über die laufenden Projekte Bescheid zu wissen, gegenüber der Bevölkerung auskunftsfähig zu sein und Sachkenntnis zu vermitteln. Dies haben die in der Kommunalvereinbarung verabredeten Abstimmungen und Prozesse gut erreicht.

Dies bestätigt auch das sogenannte Mobilfunkgutachten des Difu – ein repräsentatives Gutachten des Deutschen Instituts für Urbanistik, das im zweijährigen Turnus erstellt wird. Anhand von Umfragen ermittelt das unabhängige Institut, wie gut Kommunen und Mobilfunkbetreiber ihre Selbstverpflichtungen einhalten und welchen Wert das von den Netzbetreibern angebotene Informationsmaterial für kommunale Entscheidungsträger hat. Die bisherigen 13 Gutachten belegen, dass der vereinbarte kommunale Beteiligungsprozess weitgehend reibungslos funktioniert und sich die etablierten Prozesse und Verfahren bewährt haben.

Allerdings wendet Ralph Sonnenschein ein, dass die einspielten Abläufe in jüngerer Zeit wieder komplexer geworden seien, weil mit den „Tower Companies“ – den Funkturmgesellschaften, die Mobilfunkstandorte im Auftrag der Netzbetreiber realisieren – neue Player hinzugekommen sind.

Insgesamt laufen die Prozesse, insbesondere im Hinblick auf die Abstimmung von Mobilfunkstandorten, aber gut. Die kommunalen Spitzenverbände würden den Städten und Gemeinden ohnehin empfehlen, wo möglich eigene Liegenschaften als Standorte für Mobilfunkstationen zur Verfügung zu stellen. Dies werde auch vielfach getan. Allerdings, so Ralph Sonnenschein, „erkennen wir so langsam, dass geeignete kommunale Liegenschaften ein endliches Gut sind.“

Klar ist in diesem Zusammenhang auch: In der politischen Auseinandersetzung gehört es zur Rolle der beteiligten Akteure, sich für ihre Interessen Gehör zu verschaffen. Dies gilt selbstverständlich auch für den Deutschen Städte- und Gemeindebund, den Ralph Sonnenschein zum Zeitpunkt unseres Interviews noch vertrat. Das offene Gespräch, in dem der kommunalpolitische Praktiker auch aus dem Alltag solcher Aushandlungs- und Abstimmungsprozesse berichtet, erlaubt insofern spannende und informative Einblicke hinter die Kulissen des politischen Betriebs.

Veröffentlicht am 31.08.2026

Weitere Informationen: 

Die Mobilfunk-Kommunalvereinbarung im Original-Wortlaut

Wer sich für die „Vereinbarung über den Informationsaustausch und die Beteiligung der Kommunen beim Ausbau der Mobilfunknetze“ im Detail interessiert, findet den Original-Wortlaut der Fassung von 2020 auf der Website des Deutschen Städte- und Gemeindebunds hier.

Auf allen wichtigen Podcast-Plattformen vertreten

Das rund 28-minütige Gespräch mit Ralph Sonnenschein haben wir in der neuesten Folge unseres Podcasts MobilfunkTalk veröffentlicht. Sie finden ihn auf allen einschlägigen Podcast-Plattformen.
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