Next Generation eCall
(NG eCall)

Der automatische Notruf „eCall“ (für „Emergency Call“, deutsch: Notruf) ist für neue Typgenehmigungen von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen seit 2018 beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) verpflichtend. Erkennt die im Auto eingebaute Sensorik einen Unfall, wird automatisch per Mobilfunk der Notruf gewählt und eine Sprachverbindung hergestellt. Fahrzeugnutzer können den eCall auch manuell durch Drücken einer SOS-Taste auslösen.

Gleichzeitig überträgt das Fahrzeugsystem das sogenannte MSD („Minimum Set of Data“). Das sind zusätzliche Informationen wie etwa die Koordinaten des Fahrzeugstandorts, die Antriebsart und Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN oder englisch VIN für „Vehicle Identification Number“) sowie die Anzahl der Insassen. Das MSD wird schon gemeinsam mit der Anrufsignalisierung zur Notrufzentrale übertragen und ist dort somit sofort verfügbar. Notrufe werden priorisiert übermittelt, unabhängig davon, ob die SIM-Karte beziehungsweise eSIM von einem anderen Anbieter ausgegeben wurde.

 

Technische Weiterentwicklung unverzichtbar

Das eCall-System trägt dazu bei, Leben zu retten. Es nutzt dazu aber die technisch veralteten 2G- und (wo sie noch in Betrieb sind) 3G-Mobilfunknetze. Da diese Mobilfunkgenerationen in immer mehr Ländern abgeschaltet oder zumindest ihre Kapazitäten stark reduziert werden, ist eine modernere Nachfolgelösung unverzichtbar. Diese steht mit dem „Next Generation eCall“ oder kurz NG eCall bereits zur Verfügung.

Der NG eCall ist für Fahrzeuge, die seit dem 1. Januar 2026 neu typgenehmigt werden, bereits verpflichtend. Im Rahmen einer Übergangsregelung dürfen Fahrzeuge mit dem älteren 2G-eCall noch bis Ende 2026 erstmals zugelassen werden. Ab 1. Januar 2027 wird eine Erstzulassung von Neufahrzeugen nur noch möglich sein, wenn das NG-eCall-System verbaut ist.

Der Next Generation eCall nutzt zur Übertragung die moderneren 4G-Netze und später auch 5G. Diese Abdeckung ist praktisch in ganz Europa vorhanden und wird noch wesentlich länger verfügbar sein als 2G und 3G. Bis zur Abschaltung dieser Mobilfunknetze wird das auf ihnen basierende, ältere eCall-System allerdings weiterhin über sie nutzbar bleiben.

Ob sich ein im Fahrzeug verbautes, noch auf 2G/3G-basierendes eCall-System nach Abschaltung der 2G-Netze auf NG-eCall umrüsten lässt, sollten Autobesitzer mit dem Fahrzeughersteller klären. Einige Autohersteller stellen zudem zusätzlich zum 2G-eCall eigene Notruf-Lösungen in ihren Fahrzeugen bereit, die dann auch ohne 2G weiter funktionieren werden. Kann der Fahrzeughersteller keine Lösung anbieten, stehen als Alternative auch Unfallmelde-Apps auf dem Smartphone zur Verfügung.

 

Vorteile durch modernere Mobilfunktechnik
4G und 5G bringen auch für eCall-Notruf klare technische Vorteile: Sie ermöglichen kürzere Verbindungsaufbauzeiten und eine schnellere Übertragung der MSD-Daten. Neu hinzugekommen ist unter anderem die Möglichkeit, dass die Rettungsleitstelle während der bestehenden Notruf-Sprachverbindung ein Update der MSD-Daten anfordern kann.

Künftig könnten weitere, optionale und gegebenenfalls von Drittanbietern angebotene Dienste den NG eCall erweitern. Denkbar ist zum Beispiel die Übertragung medizinischer Daten, die von einer Smartwatch bezogen werden könnten. Auch Live-Bilder von im Auto verbauten Kameras ließen sich übertragen, damit die Retter einen besseren Überblick über eventuelle Verletzungen der Insassen erhalten. Aus Datenschutzgründen setzen solche Funktionen eine vorherige Freigabe durch den Nutzer voraus.

 

Trotz technischer Verbesserungen bleibt der Ablauf gleich
Der grundsätzliche Ablauf eines Notrufs mit Sprach- und zusätzlicher Datenübertragung an die Rettungsleitstelle bleibt aber unverändert, sodass sich Autofahrer nicht umgewöhnen müssen und die Prozesse in der Rettungskette gleich bleiben.