Die Standortbescheinigung (StoB) ist ein zentrales Instrument des bundesweiten Personenschutzes in elektromagnetischen Feldern. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) stellt sicher, dass alle Funkanlagen – unabhängig von ihrer Nutzung, sei es Mobilfunk, Rundfunk oder Rettungsfunk – die gesetzlich festgelegten Grenzwerte der 26.Bundesimissionsschutzverordnung (26.BImSchV) einhalten. Vor der Inbetriebnahme eines Funkanlagenstandortes sowie bei jeder wesentlichen technischen Änderung muss die Einhaltung dieser Grenzwerte durch die Erteilung einer Standortbescheinigung bestätigt werden. Maßgeblich ist dabei vornehmlich die vom Standort ausgehende Sendeleistung.
Die rechtliche Grundlage bildet die Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV). Betreiber standortbescheinigungspflichtiger Anlagen sind verpflichtet, eine Standortbescheinigung zu beantragen und der BNetzA sämtliche erforderlichen technischen Daten vorzulegen. Auf Basis dieser Angaben legt die Bundesbehörde unter Annahme einer maximalen Auslastung der Anlage die einzuhaltenden Sicherheitsabstände fest. Diese werden überwiegend rechnerisch ermittelt – je nach Standort auf Grundlage einer Fernfeld- oder Nahfeldbetrachtung. Beide Verfahren unterscheiden sich in der zugrunde liegenden Feldtheorie, gewährleisten jedoch gleichermaßen die Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte.
Feldstärkemessungen kommen im Standortbescheinigungsverfahren eher selten vor, da sie den Betrieb der Anlage voraussetzen und mit erheblichem Koordinierungsaufwand verbunden sind. Werden Messungen oder Nahfeldberechnungen eingesetzt, werden keine vertikalen oder horizontalen Sicherheitsabstände ausgewiesen, da die Bewertung ausschließlich über Feldstärkebetrachtungen erfolgt.
Eine Standortbescheinigung wird nur erteilt, wenn eindeutig feststeht, dass außerhalb des kontrollierbaren Bereichs keine Grenzwertüberschreitungen auftreten. Der kontrollierbare Bereich umfasst jene Bereiche, in denen der Betreiber den Zutritt von Personen steuert oder in denen aufgrund baulicher Gegebenheiten ein Zutritt faktisch verhindert.
Die Beantragung einer Standortbescheinigung ist ein kostenpflichtiger Verwaltungsakt und kann ausschließlich durch den Betreiber oder ein von ihm bevollmächtigtes Unternehmen erfolgen. Der Datenaustausch mit der Bundesnetzagentur erfolgt heute überwiegend digital. Sind die Antragsunterlagen vollständig und plausibel, erfolgt die Bearbeitung in der Regel innerhalb von vier Wochen.
Damit ist sichergestellt, dass Funkanlagenstandorte bundesweit die geltenden Personenschutzgrenzwerte einhalten und der Betrieb dieser Anlagen sicher ist.