Mobilfunkstandort

Dies ist der Standort einer ortsfesten Funkanlage für Mobilfunk (Basisstation).
Die Bundesnetzagentur erteilt zum Schutz der Gesundheit von Personen in elektromagnetischen Feldern im Rahmen des Standortverfahrens eine Standortbescheinigung (STOB).
Dem Standortverfahren unterliegen ortsfeste Funkanlagen mit einer äquivalenten Strahlungsleistung von 10 Watt und mehr.

Sicherheitsabstand

Dabei wird jede Anlage individuell und im Detail bewertet. Der darin festgelegte Sicherheitsabstand wird mittels eines konservativen Berechnungsverfahrens ermittelt. Das heißt man geht von einer maximalen Auslastung der Anlage aus, wobei jeder technische Parameter zu Ungunsten des Anlagenbetreibers angenommen wird (worst-case-Betrachtung). Die emittierten Feldstärken (Emissionen) werden bereits so begrenzt, dass eine Überschreitung der Personenschutzgrenzwerte außerhalb des Sicherheitsabstandes nicht auftreten kann.

Standortbescheinigung
Nur wenn der festgelegte Sicherheitsabstand am Installationsort der Funkanlage einhaltbar ist, erteilt die Bundesnetzagentur die Standortbescheinigung. Ohne eine gültige Standortbescheinigung darf eine Funkanlage, soweit sie dem Standortverfahren unterliegt, nicht in Betrieb genommen werden.

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