Die in Deutschland gültigen Grenzwerte für den Mobilfunk basieren auf den Empfehlungen der Internationalen Strahlenschutzkommission (ICNIRP).
Sie sind in der 26. Verordnung zum Bundes-Immissionschutzgesetz (Verordnung über elektromagnetische Felder – 26. BImSchV) gesetzlich festgelegt worden.
Der Basisgrenzwert für die Allgemeinbevölkerung (Ganzkörpergrenzwert) beträgt 0,08 Watt/kg, und der Teilkörpergrenzwert zum Beispiel für den Kopf liegt bei 2 Watt/kg. Der abgeleitete Grenzwert für die Feldstärke beträgt beim D-Netz 42 Volt/m, beim E-Netz 58 Volt/m und beim UMTS-Netz 61 Volt/m.