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Wo können Althandys abgegeben werden?

Für Verbraucher, die ihr aussortiertes Mobiltelefon zum Recycling abgeben wollen, gibt es verschiedene Anlaufstellen. Sie sollten sich vorab informieren, was mit ihrem Handy bei der Rücknahmestelle ihrer Wahl passiert und welche Datenschutzbestimmungen es gibt.

Pflichten der Hersteller und Vertreiber

Wer Mobiltelefone herstellt oder vertreibt, muss dafür Sorge tragen, dass die ausgedienten Geräte auch zurückgegeben werden können. Dazu bieten Mobilfunknetzbetreiber, Gerätehersteller und der Einzelhandel den Verbrauchern unterschiedliche Möglichkeiten an:

  • Rückgabe im Shop: Verbraucher können Altgeräte inklusive Zubehör (Ladekabel, Akku, Headset, Datenkabel) persönlich in den Filialen und Shops der Mobilfunknetzbetreiber und Gerätehersteller abgeben. Einzelhandelsgeschäfte wie Elektrofachketten nehmen Altgeräte gegenwärtig nur auf freiwilliger Basis zurück. Man muss also immer vor Ort nachfragen, ob man sein altes Mobiltelefon abgeben kann oder nicht.
  • Kostenloser Rückversand: Altgeräte können kostenlos per Post an Mobilfunkbetreiber oder Gerätehersteller geschickt werden. Die Versandtaschen bzw. Versandaufkleber gibt es im Internet zum Herunterladen.
  • Eintauschen gegen Gutschrift: In manchen Fällen wird der Wert des alten Handys beim Kauf eines neuen Gerätes angerechnet. Verbraucher können sich bei ihrem Anbieter über spezielle Angebote informieren.
  • Abholung größerer Mengen: Wer größere Mengen an Handys entsorgen möchte, wendet sich am besten an einen der Mobilfunknetzbetreiber. In der Regel lassen die Unternehmen größere Mengen (ab ca. 15 Handys) gratis durch einen Postdienstleister abholen. Details können bei den Netzbetreibern nachgefragt werden.

 

Kommunale Sammelstellen

Städte und Gemeinden nehmen Elektro- und Elektronikgeräte wie Handys, Smartphones und Tablets in ihren Wertstoff- und Recyclinghöfen entgegen.

Mittlerweile richten immer mehr Gemeinden zur Entsorgung von Elektroaltgeräten sogenannte Elektrotonnen ein. In der Regel stehen sie in Rathäusern oder anderen öffentlichen Gebäuden.

Die Abgabe von Elektrokleingeräten ist für private Haushalte grundsätzlich kostenfrei. Ort und Öffnungszeiten der kommunalen Sammelstellen sowie weitere Informationen zur Rückgabe erfährt man in der Regel auf den Internetseiten der Stadtverwaltungen oder per Telefon im Bürgerbüro, Abfallamt oder in ähnlichen städtischen Einrichtungen.

 

Sammelaktionen von Umweltverbänden oder gemeinnützigen Organisationen

Mit der Teilnahme an Sammlungen von gemeinnützigen Organisationen kann man einen aktiven Beitrag zum Ressourcenschutz leisten und sein Altgerät für wohltätige Zwecke spenden. Die Möglichkeiten und Anbieter sind vielfältig.

Beispiele für Handysammelaktionen:

  • Sammelaktionen von Umweltverbänden: Hier werden mit den Erlösen Umweltprojekte gefördert.
  • Sammelaktionen von Ministerien oder vergleichbaren Institutionen

Verbraucher sollten sich vorab über die Sammelaktionen informieren und prüfen, ob sie die gesetzlichen Vorgaben des ElektroG erfüllen. Denn laut ElektroG dürfen nur öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (z.B. über Wertstoffhöfe) sowie Hersteller und Vertreiber von Elektrogeräten alte Handys sammeln. Organisationen und Verbände, die Handysammelaktionen durchführen möchten, dürfen dies nur in Verbindung mit einem der zugelassenen Sammelsysteme tun. Sie benötigen eine offizielle Beauftragung.

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