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Was besagt die Selbstverpflichtung der Mobilfunknetzbetreiber – und wie hat sie den Dialog verbessert?

Die Mobilfunknetzbetreiber in Deutschland sind daran interessiert, den Auf- und Ausbau der Mobilfunknetze im gesellschaftlichen Konsens durchzuführen. Aus diesem Grund haben sie gegenüber der Bundesregierung am 5. Dezember 2001 eine Selbstverpflichtung abgegeben, in der sie für den Verbraucherschutz und die Zusammenarbeit mit den Kommunen Zusagen gemacht haben, die über die gesetzlichen Vorschriften hinausgehen. Die Bundesregierung bewertet diese Selbstverpflichtung als Teil ihres eigenen umfangreichen Vorsorgekonzepts im Bereich des Mobilfunks. Die Selbstverpflichtung wurde 2008 und 2012 aktualisiert und fortgeschrieben.

Im Vorfeld der Selbstverpflichtung gegenüber der Bundesregierung hatten die Mobilfunknetzbetreiber bereits im Juli 2001 mit den kommunalen Spitzenverbänden (Deutscher Städtetag, Deutscher Städte- und Gemeindebund, Deutscher Landkreistag) die „Vereinbarung über den Informationsaustausch und die Beteiligung der Kommunen beim Ausbau der Mobilfunknetze“ abgeschlossen. Diese Mobilfunkvereinbarung bietet den Kommunen über den rechtlichen Rahmen hinausgehende, konkrete Mitwirkungsmöglichkeiten bei der regionalen Planung von Mobilfunkstandorten und trägt dazu bei, die Wünsche der Bevölkerung und der Anlieger einzubeziehen.

Kernelemente der Selbstverpflichtung der Mobilfunknetzbetreiber

Das Dokument mit dem Titel „Maßnahmen zur Verbesserung von Sicherheit und Verbraucher-, Umwelt-, und Gesundheitsschutz, Information und vertrauensbildende Maßnahmen beim Ausbau der Mobilfunknetze“ bildet die Grundlage für eine Reihe von freiwilligen Maßnahmen bei der Abstimmung zwischen Netzbetreibern und Kommunen sowie im Bereich Verbraucherschutz. Die Selbstverpflichtung beinhaltet vier Kernelemente:

  • Kommunikation und Partizipation der Kommunen bei der Standortfindung
  • Verbraucherschutz und Verbraucherinformation
  • Forschungsförderung: Die finanzielle Unterstützung des Mobilfunk Forschungsprogramms (DMF) der Bundesregierung mit insgesamt 8,5 Millionen Euro
  • Transparenz: die finanzielle Unterstützung von Messmonitoren und einer Standortdatenbank mit mehr als 1,5 Millionen Euro

Mit der Fortschreibung von 2008 wurde die Forschungsförderung um weitere 1 Millionen Euro ergänzt. Die Fortschreibung von 2012 ergänzte die Förderung von Risikokommunikationsmaßnahmen.

Die Einhaltung der eingegangenen Verpflichtungen wird seit 2002 regelmäßig – zu Beginn jährlich, seit 2008 alle zwei Jahre – durch unabhängige Gutachten überprüft.
Im Einzelnen sehen die Vereinbarungen die folgenden Maßnahmen vor:

Kommunikation und Partizipation

Die Mobilfunkunternehmen legen ihre Netzplanungen offen und erörtern diese halbjährlich mit den betroffenen Kommunen. Dabei sind die gemeldeten Standortalternativen einzubeziehen.

Die Mobilfunkbetreiber unterrichten die Kommunen sowie – in Abstimmung mit den Kommunen – die Bürgerinnen und Bürger über die beabsichtigte Errichtung von Sendeanlagen. Die Kommunen werden verbindlich in die Standortwahl einbezogen und erhalten die Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb einer Frist von acht Wochen. Die Betreiber wirken darauf hin, regional erkannten Handlungsbedarf im jeweiligen Unternehmen schnell umzusetzen.

Die Errichtung von Sendeanlagen insbesondere in der Nähe von Kindergärten und Schulen wird häufig besonders stark diskutiert. Die Mobilfunknetzbetreiber haben sich daher bereiterklärt, hier vorrangig andere Standorte zu prüfen. Sie wollen damit den Besorgnissen in Teilen der Bevölkerung verstärkt Rechnung tragen.

Um die Zahl der Antennen zu begrenzen, nutzen die Netzbetreiber viele Standorte gemeinsam (sogenanntes Site Sharing). Dieses Vorgehen wurde durch die zusätzlichen baulichen Ausnahmeregelungen, die die Bundesnetzagentur für den UMTS-Netzaufbau zugelassen hatte, unterstützt. Auch beim Netzausbau des Mobilfunkstandards LTE (Long Term Evolution) werden größtenteils bestehende Standorte mitgenutzt.

Verbraucherschutz und Verbraucherinformation

Die Mobilfunknetzbetreiber informieren die Verbraucher über die spezifische Absorptionsrate (SAR) der Handys. Der SAR-Wert eines Handys gibt an, wie viel Sendeleistung der Körper beim Telefonieren mit diesem Gerät maximal aufnehmen kann. Durch die automatische Leistungsregelung ist die tatsächliche Sendeleistung während des Telefonierens jedoch in der Regel erheblich niedriger.

Informationen zum SAR-Wert von Handys finden sich in den Verkaufsflyern und auf den Websites der Netzbetreiber sowie auf der Website informationszentrum-mobilfunk.de und der Website des Bundesamtes für Strahlenschutz.
Forschungsförderung

Die Mobilfunknetzbetreiber haben das vom Bundesumweltministerium verantwortete Deutsche Mobilfunk Forschungsprogramm (DMF) mit insgesamt 8,5 Millionen Euro unterstützt. Das Forschungsprogramm wurde im Juni 2008 abgeschlossen und ist mit über 50 Einzelstudien eines der weltweit größten und umfangreichsten Programme dieser Art. Es hat wesentlich zum besseren Verständnis der Wirkungsmechanismen des Mobilfunks und zur Risikobewertung beigetragen.

Mit den Fortschreibungen der Selbstverpflichtung in den Jahren 2008 und 2012 wurden weitere 1,6 Millionen Euro für Forschungszwecke zur Verfügung gestellt.

Transparenz durch EMF-Datenbank

Die Mobilfunknetzbetreiber haben die Einrichtung einer EMF-Standortdatenbank bei der Bundesnetzagentur finanziell unterstützt. Sie bietet Interessierten Informationen über alle standortbescheinigungspflichtigen Funkanlagen in Deutschland (mit einzuhaltenden Sicherheitsabständen), die Messorte der EMF–Messreihen der Bundesnetzagentur sowie die Standorte von mobilen Messsystemen, deren Einrichtung ebenfalls von den Netzbetreibern finanziell gefördert wurde. Insgesamt wurden dafür inzwischen mehr als 1,5 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

Positives Fazit der Selbstverpflichtung

Die unabhängigen Gutachten, mit denen die Einhaltung der Selbstverpflichtung regelmäßig überprüft wird, belegen, dass die Vereinbarung maßgeblich dazu beigetragen hat, Konflikte um Mobilfunksendeanlagen deutlich zu reduzieren und die Qualität der Verbraucherinformation erheblich zu verbessern.

Auch die Bundesregierung ist der Auffassung, dass in allen Bereichen der freiwilligen Selbstverpflichtung Veränderungen und Verbesserungen erreicht werden konnten. „Das aktuelle Gutachten zeigt, dass die Selbstverpflichtung der Mobilfunknetzbetreiber zu einem guten Niveau der Beteiligung der Kommunen bei der Standortplanung für neue Mobilfunkanlagen geführt hat“, stellte Ministerialdirigent Dr. Christian Greipl, Abteilungsleiter Strahlenschutz im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMU), bei der Übergabe des Mobilfunkgutachtens 2013 im September 2014 fest. „Das Gutachten zeigt aber auch, dass die proaktive Information der Verbraucherinnen und Verbraucher zu Gesundheitsaspekten bei Handys noch verbesserungsfähig ist.“ Zu diesen Ergebnis kommt auch die Bundesregierung in ihrem 6. Bericht über Forschungsergebnisse zu Emissionsminderungen und gesundheitlichen Auswirkungen der Mobilfunktechnologie (Drucksache 18/3752), der im Januar 2015 veröffentlicht wurde. Darin zieht sie das Fazit, dass die Netzbetreiber ihre im Rahmen der freiwilligen Selbstverpflichtung getroffenen Zusagen weitgehend erfüllt haben. In einzelnen Punkten bestehe jedoch Verbesserungsbedarf.

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