Urteil des Finanzgerichts des Saarlandes: Einnahmen einer Immobilie aus Überlassung als Antennenstandort steuerlich nicht absetzbar
Stellen Immobilieneigentümer Fläche für Mobilfunkanlagen bereit, müssen sie die Mieteinnahmen daraus voll versteuern. In einem vor dem Finanzgericht des Saarlandes in Saarbrücken verhandelten Fall vermietete ein Hausbesitzer einen Teil des