Können die elektromagnetischen Felder des Mobilfunks Krebs auslösen?

Ein zentrales Thema in der Forschung zu gesundheitlichen Wirkungen von elektromagnetischen Feldern des Mobilfunks ist ihr möglicher Einfluss auf die Entstehung oder den Verlauf von Krebserkrankungen. Der Begriff Krebs bezeichnet rund 200 verschiedene Erkrankungen, deren gemeinsames Merkmal ein unkontrolliertes, bösartiges Zellwachstum ist. Mehrere internationale Gremien wie die Weltgesundheitsorganisation (WHO) oder die internationale Strahlenschutzkommission (ICNIRP) befassen sich mit der Bewertung der weltweiten Forschungsergebnisse zu diesem Thema. Ihre Stellungnahmen sind relevant für die Festlegung von Grenzwerten zum Schutz der Gesundheit.

WHO und IARC

Von besonderer Aussagekraft sind die Stellungnahmen der Weltgesundheitsorganisation (WHO). In ihrem im Oktober 2014 aktualisierten Faktenblatt 193 stellt die WHO fest, dass bis heute keine nachteiligen Auswirkungen auf die Gesundheit durch die Handynutzung nachgewiesen wurden.

Den Umstand, dass die Internationale Krebsforschungsagentur (IARC) ein möglicherweise erhöhtes Tumorrisiko für die obersten zehn Prozent der Viel- und Dauernutzer erkannt hat, nimmt die WHO zum Anlass, verstärkte Forschungsanstrengungen einzufordern. Die IARC hatte im Mai 2011 Mobilfunkfelder als „möglicherweise für Menschen krebserregend" (Gruppe 2B) eingestuft. Im April 2013 hat sie ihren ausführlichen Bericht (Monograph) zu dieser Klassifikation veröffentlicht.

Diese Einstufung bedeutet nach Aussage des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS), dass es begrenzte Hinweise, aber keinen Nachweis für eine krebserregende Wirkung der Felder auf den Menschen gibt. Die WHO hat eine umfassende Überarbeitung ihrer Risikobewertung angekündigt.

Forschungsbewertung der ICNIRP

Die internationale Strahlenschutzkommission (ICNIRP) hat 2009 ihre zehn Jahre zuvor veröffentlichten Grenzwertempfehlungen überprüft und festgestellt, dass die seit 1998 veröffentlichten wissenschaftlichen Studien keine neuen Hinweise auf nachgewiesene gesundheitliche Risiken geliefert haben. Zu diesem Zeitpunkt lagen die Ergebnisse der internationalen Interphone-Studie noch nicht vor. Aber auch nach deren Publikation 2010 und der IARC-Klassifizierung sieht sich die ICNIRP in ihrer bisherigen Bewertung bestätigt.

Beurteilung durch Expertengremien

In Deutschland lieferte das Deutsche Mobilfunk Forschungsprogramm (DMF) wesentliche Erkenntnisse zu den biologischen Wirkungen von elektromagnetischen Feldern des Mobilfunks. Die deutsche Strahlenschutzkommission (SSK) nahm 2008 eine Bewertung der Ergebnisse vor und ergänzte diese 2011 sowohl um noch ausstehende Forschungsprojekte des DMF als auch um weitere neu veröffentlichte Forschungen und Bewertungen. Die SSK kam zu dem Schluss, „dass die ursprünglichen Befürchtungen über gesundheitliche Risiken nicht bestätigt werden konnten. Es haben sich durch die Forschungsergebnisse des DMF auch keine neuen Hinweise auf bisher noch nicht bedachte gesundheitliche Auswirkungen ergeben. In Übereinstimmung mit anderen internationalen Gremien (ICNIRP 2009, WHO 2011) kann festgestellt werden, dass die den bestehenden Grenzwerten zugrunde liegenden Schutzkonzepte nicht in Frage gestellt sind.“

Auf europäischer Ebene hat das Scientific Committee on Emerging and Newly Identified Health Risks (SCENIHR) im Jahr 2015 eine aktualisierte Stellungnahme zu möglichen Gesundheitseffekten durch hochfrequente elektromagnetische Felder veröffentlicht. Darin kommt das internationale Expertengremium zu dem Schluss, dass es unterhalb der geltenden Grenzwerte keinen wissenschaftlichen Nachweis für Gesundheitsrisiken durch hochfrequente elektromagnetische Felder, wie sie auch der Mobilfunk nutzt, gibt. Zwar verweisen einige Studien auf einen Zusammenhang zwischen elektromagnetischen Feldern und dem Risiko, an einem Akustikusneurinomen oder Gliom zu erkranken. Andere Studien bestätigen diesen Zusammenhang jedoch nicht. Dies sollte bei der Interpretation von Einzelstudien berücksichtigt werden, denn „die Häufigkeit der entsprechenden Tumore hat sich seit der Einführung der Mobiltelefone nicht erhöht“, heißt es in dem deutschsprachigen Factsheet zum Bericht.

Die Bundesregierung hat den wissenschaftlichen Kenntnisstand in ihrem 6. Bericht über Forschungsergebnisse zu Emissionsminderungen und gesundheitlichen Auswirkungen der Mobilfunktechnologie gesichtet (Drucksache 18/3752) und zieht das Fazit, „dass durch die geltenden Grenzwerte der 26. BImSchV die Bevölkerung ausreichend vor gesundheitlichen Auswirkungen hochfrequenter elektromagnetischer Felder geschützt ist.“