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Urteil des Bundesverfassungs-
gerichts: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Handyverbot am Steuer

18. April 2008

Das Bundesverfassungsgericht hat in einer Entscheidung vom 18. April 2008 das Handyverbot am Steuer bestätigt. Die Richter nahmen die Verfassungsbeschwerde einer Rechtsanwältin nicht an. Die Klägerin hatte innerhalb eines kurzen Zeitraums mehrmals gegen das Handyverbot am Steuer verstoßen.

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