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Selbstverpflichtung der Mobilfunknetzbetreiber zu Kleinzellen

6. April 2020
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Die Mobilfunkbetreiber haben jetzt eine Selbstverpflichtung zu sogenannten Kleinzellen gegenüber der Bundesregierung abgegeben. Die Inhaber von Mobilfunklizenzen in Deutschland (Telekom, Telefónica, Vodafone sowie 1&1 Drillisch) sagen darin zu, auch bei Kleinzellen den Schutz vor den elektromagnetischen Feldern nach den etablierten Standards zu gewährleisten. Konkret bedeutet das: Das Schutzniveau – wie es durch die Grenzwerte der Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BImSchV) für Basisstationen größerer Leistung etabliert ist – wird auch für Kleinzellen sicher eingehalten. Kleinzellen werden an Orten hoher Nachfrage, wie in Innenstädten, Veranstaltungsorten oder Stadien verstärkt eingesetzt. Diese Sendeanlagen, auch small cells genannt, arbeiten mit geringer Reichweite sowie niedriger Sendeleistung.

 

Rita Schwarzelühr-Sutter, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium lobt die anspruchsvollen Vorgaben der Selbstverpflichtung für den weiteren Netzausbau: „In vielen Strategiepapieren, zuletzt in der Mobilfunkstrategie der Bundesregierung, haben wir uns vorgenommen, dem Gesundheitsschutz beim Ausbau der Mobilfunknetze höchste Priorität einzuräumen. Das wird jetzt konsequent umgesetzt.“

 

Die Betreiber erweitern jetzt die seit 2001 bestehende und seither fortgeschriebene Selbstverpflichtung, in der sie „zur Verbesserung von Sicherheit und Verbraucher-, Umwelt- und Gesundheitsschutz Information und vertrauensbildende Maßnahmen beim Ausbau der Mobilfunknetze“ zugesagt hatten. Die Selbstverpflichtung gilt auch für die bereits installierten Kleinzellen. Ihre Einhaltung wird durch die Bundesregierung regelmäßig überprüft. Zudem sollen die Verfahren zur Information und Partizipation der Kommunen auch für die Kleinzellen fortgeführt werden. Mit der Selbstverpflichtung, die zunächst für einen Zeitraum von drei Jahren abgegeben ist, ist auch ein Monitoring durch regelmäßige, unabhängige Gutachten verbunden. Darin werden technische Informationen zu den einzelnen Kleinzellen, eine Bewertung der davon ausgehenden Felder und die Ergebnisse von Messreihen an exemplarisch ausgewählten Standorten vorgesehen. Überdies werde die Bundesnetzagentur die Kleinzellen in Kürze in ihre öffentlich einsehbare Standortdatenbank aufnehmen, so die Staatssekretärin.

 

Links

Link zur Selbstverpflichtung: 

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