Suche

Kommunalabstimmung im Dialog versus Mobilfunkstandortkonzepte. Was ist die Lösung?

22. November 2021
AdobeStock_452152391_web

Der Mobilfunknetzausbau läuft in den meisten Kommunen nach dem bewährten Verfahren der kommunalen Abstimmung. Dabei können die Kommunen bei der Standortsuche auf Basis eines Suchkreises und des mit den kommunalen Spitzenverbänden in 2020 erneuerten Verfahrens mitwirken in dem sie Standortvorschläge innerhalb des Suchkreises unterbreiten.[1] Die Mobilfunknetzbetreiber sagen zu, diese kommunalen Vorschläge vorrangig und ergebnisoffen zu prüfen.

Im Gegensatz dazu wird von Mobilfunkkritikern oftmals die Erstellung von „Mobilfunkstandortkonzepten“ gefordert: Unter dem Aspekt der Immissionsminimierung sollen dadurch Mobilfunkstandorte auf einem kommunalen Gebiet nur an bestimmten Standorten zugelassen werden. Der Begriff Standortkonzept wird für unterschiedliche kommunale Überlegungen zur Bewertung von Standort­optionen verwendet. Ein Standortkonzept im engeren Sinne läuft auf eine dauerhafte kommunal­politische Festlegung zu wenigen kommunal akzeptierten Mobilfunkstandorten hinaus, wobei in Einzelfällen baurechtliche Festsetzungen die Nutzung weiterer Standorte durch die Netzbetreiber erschweren sollen. Damit enthalten solche Standort­konzepte zahlreiche Vorab-Festlegungen, die dem dialogischen Grundgedanken zuwiderlaufen.

Obgleich einzelne Standorte aus diesen Konzepten für die jeweiligen Betreiberbelange geeignet sein können, unterstützen die Mobilfunkunternehmen die Erstellung dieser Konzepte nicht, da aus Sicht der Unternehmen bestenfalls ein Ergebnis wie im üblichen Mobilfunkdialog zu erreichen wäre. Kann der Netzbetreiber hingegen belegen, dass die erforderliche Netzqualität mit dem Standortkonzept nicht erreichbar ist, so kann das Unternehmen in der Regel davon ausgehen, dass das Einlegen von Rechtsmitteln erfolgreich ist. Die Erstellung von Mobilfunkstandortkonzepten verzögert erfahrungsgemäß eine zeitnahe Investition zur Anpassung der Versorgung an die aktuellen Kundenbedürfnisse.

Im Jahr 2012 wurden Standortkonzepte höchstrichterlich als ein potentielles Lenkungsinstrument anerkannt, die damit verbundenen Anforderungen (u.a. an eine zeitgemäße Mobilfunkversorgung für das gesamte betroffene Gebiet und den Ausschluss von alternativen Grenzwerten) haben in den Folgejahren allerdings dazu geführt, dass dieses Instrument kaum noch eingesetzt wurde, da rechtssichere Standortkonzepte mit der Dynamik im Mobilfunkmarkt nicht schritthalten können, teuer zu erstellen und stets aktualisierungsbedürftig sind Standortkonzepte führen häufig zu einem Stillstand im Mobilfunkausbau einer Kommune und verschlechtern so deren Wettbewerbungsfähigkeit.

Bereits für kleinere Kommunen fällt für ein solches Standortkonzept mindestens ein fünfstelliger Eurobetrag an. Die Kosten-/Nutzen-Betrachtung verschlechtert sich noch dadurch, dass vorgeschlagene Standorte häufig gar nicht verfügbar sind. Unter dem Strich bleiben bei den meisten dieser Konzepte nur Verlierer: Die Kommunen, da dieses Mittel zur Steuerung nur sehr bedingt geeignet ist, die Kritiker, die von den Ergebnissen eher enttäuscht werden, die Mobilfunknutzer, die mit Qualitätseinschränkungen leben müssen und die Netzbetreiber, für die die zugehörigen Reglementierungen zu zeitlichen und wirtschaftlichen Verlusten führen. Ähnlich die Sicht des LFU Bayern im Rahmen einer umfänglichen Analyse.[2]

In Anbetracht der steigenden Nutzung der Netze und der gewachsenen Ansprüche an die Datenübertragungsraten und die -qualität sind Eingrenzungen durch Mobilfunkstandortkonzepte faktisch kaum mehr möglich. Standortkonzepte, die bei größeren Ortschaften auf eine Versorgung von außerhalb setzen oder größere Wohngebiete komplett aussparen, sind aus den oben genannten Gründen nicht rechtssicher.
Veröffentlicht am: 22.11.2021

 

Links

Mobilfunkvereinbarung 2020 | DStGB

Informiert bleiben.
Newsletter abonnieren!



Informiert bleiben.
Newsletter abonnieren!



Informiert bleiben.
Newsletter abonnieren!