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5G – Auswirkungen auf Kommunen

19. September 2018
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5G ist eine Schlüsseltechnologie, die in viele Bereiche des gesellschaftlichen Lebens und der Wirtschaft hineinreichen wird. Zukünftig können Kommunen mit Hilfe von 5G Versorgungs- und Verwaltungsleistungen effektiver und effizienter umsetzen: Ob Parkraumbewirtschaftung, öffentlicher Nahverkehr, gesundheitliche Versorgung – für viele der aktuellen Herausforderungen kann 5G eine Lösung bieten.

Die Einführung von 5G bringt aber nicht nur Neuerungen hinsichtlich der möglichen Anwendungen für die Nutzer, sondern bietet von seiner technischen Architektur wesentliche Neuerungen. Für den Ausbau der 5G-Netze wird vornehmlich das vorhandene Netz aus Mobilfunkstandorten genutzt.

Der neue Standard 5G baut auf den schnellen Datenverbindungen von 4G/LTE auf, wird aber in Hinblick auf die Übertragung großer Datenmengen, Echtzeitübertragung und Vernetzung von vielen Geräten deutlich leistungsfähiger sein. Zum ersten Mal wird mit 5G ein neuer Mobilfunkstandard eingeführt, der technisch direkt mit dem Vorgängerstandard gekoppelt werden kann. Vor diesem Hintergrund kommt dem laufenden LTE-Netzausbau eine besondere Bedeutung für den späteren 5G-Ausbau zu.

Der Schwerpunkt des 5G Ausbaus wird zunächst dort liegen, wo mehr Kapazität und Bandbreite dringend erforderlich ist, z.B. an stark frequentierten Orten wie in Innenstädten, Sportstadien oder Flughäfen. Dort werden auch zusätzliche Standorte erforderlich sein. Neben der Versorgung über Makrozellen werden bei 5G durch sogenannte Small Cells (Kleinzellen) insbesondere in Ballungsräumen vor allem Kapazitätsengpässe beseitigt und einzelne kleinere Versorgungslücken geschlossen. Dies wird dazu führen, dass die notwendigen Mobilfunkstandorte näher an die Nutzer gebracht werden müssen. Die Small Cells benötigen wie die Makrozellen ebenfalls eine leistungsfähige Anbindung an Glasfasernetze. Mit dem Aufbau von 5G-Netzen werden gleichzeitig neue Anforderungen an den Ausbau der Glasfasernetze gestellt, diese bilden einen entscheidenden Baustein für die schnellen 5G-Übertragungen.

Die für den 5G-Ausbau notwendige Standortverdichtung stellt die Mobilfunkbetreiber in technischer und auch wirtschaftlicher Sicht vor neue Herausforderungen. Die Einhaltung der Anforderungen der Bundesnetzagentur bezüglich der Standorte ist ebenso wie die Wirtschaftlichkeit bei der Erschließung von Mobilfunkstandorten ein nicht zu unterschätzender Faktor. Es gelten weiter die in der Bundesimmissionsschutzverordnung beschriebenen Standards zur kommunalen Abstimmung von Mobilfunkstandorten (§7a, 26. BImSchV.) fort.

Die Bundesregierung betont, dass die Herstellung von Mobilfunkversorgung im Interesse der Telekommunikationsanbieter liege, dennoch könnten Kommunen oder Landkreise durch abgestimmtes Handeln den Ausbau beschleunigen und den Abdeckungsgrad erhöhen. Insbesondere wenn der Ausbau von Glasfasernetzen oder andere Infrastrukturbauprojekte in Planung sind, lassen sich hier Vorteile auch für die Modernisierung des Mobilfunks erreichen. Die Bundesregierung empfiehlt, soweit es im Verantwortungsbereich der Kommune liegt, das Bauplanungs- und Bauordnungsrecht für die Schaffung neuer Mobilfunkstandorte so auszulegen, dass Genehmigungen für einen privatwirtschaftlichen Breitbandausbau rasch erteilt werden. Auch können sich Kommunen aktiv um Förderprogramme der EU, des Bundes und der Länder bemühen. Eine zügige Umsetzung der Vorgaben aus dem „Gesetz zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze“ (DigiNetz-Gesetz) könne den Ausbau der Infrastruktur vorantreiben. Beispielsweise können Kommunen die passiven Netzinfrastrukturen – dazu zählen unter anderem Ampeln und Straßenlaternen – zum Beispiel für Small Cells zur Verfügung stellen. Beim Aufbau von Kleinzellennetzen in Innenstädten wird die Mitnutzung von bestehender Trägerinfrastruktur eine zentrale Rolle spielen. Insbesondere Straßeninfrastruktur, die schon heute über Stromanschlüsse verfügt, wie z. B. Ampelanlagen und Straßenlaternen, können kosteneffizient für den Ausbau von Kleinzellen (Small Cells) genutzt werden.

Ursprünglich war für jeden Mobilfunkdienst eine eigene Antenne erforderlich, die das Signal für die Kunden bereitstellt – also zum Beispiel eine Antenne für das 2G-Netz (GSM), oder eine weitere für den Nachfolger 3G (UMTS). Denn jeder dieser Dienste nutzt unterschiedliche Frequenzbänder. Das hat dazu geführt, dass die Anzahl der Antennen stieg. Moderne Multiband-Antennen können in einem einzigen Gehäuse auf mehreren Frequenzen gleichzeitig senden und damit mehrere Standards bedienen. 5G wird je nach Anwendungsfall eigene, zum Teil größere Antennen benötigen oder gegebenenfalls in Multiband-Antennen integrierbar sein.

 

Links

BMDV – DigiNetz-Gesetz (bund.de)

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