- Mobilfunkausbau und der Schutz von Natur und Umwelt erfordern eine komplexe Interessenabwägung. Eine Versorgung mit Mobilfunk ermöglicht etwa Notrufe, digitale Anwendungen zum Beispiel in der Forstwirtschaft, aber auch bessere Orientierung für Spaziergänger und Wanderer.
- Beim Aufbau einer Mobilfunkstation in einem Schutzgebiet erfolgen strenge Prüfungen. Wird die Baugenehmigung erteilt, findet ein Ausgleich entweder durch Naturalkompensation oder durch Zahlung einer Ausgleichsbetrags statt.
- Für den Aufbau eines Mobilfunkstandortes muss nicht nur ein Mast errichtet werden, sondern auch die entsprechende Stromversorgung zugeführt werden. Wird ein Kran benötigt, braucht dieser wiederum eine geeignete Zufahrt und Aufstellfläche.
- Sinnvoll und beschleunigend sind ein enger Austausch zwischen der lokalen Verwaltung und den Ansprechpartnern bei Turmbaugesellschaften oder Mobilfunkbetreibern. Die Verwaltung kann den Prozess unterstützen, indem sie Kompetenzen bündelt und die richtigen Ansprechpartner vermittelt.
Der Ausbau der Mobilfunknetze und der Schutz von Natur und Umwelt sind keine Gegensätze – aber sie erfordern eine komplexe Interessenabwägung. Denn es ist aus vielen Gründen sinnvoll und politisch gewollt, auch in schutzwürdigen Gebieten die Versorgung mit Mobilfunk sicherzustellen – beispielsweise für Notrufe, für mobile Anwendungen in der Forstwirtschaft, für die Orientierung von Spaziergängern und Wanderern und viele weitere Einsatzfelder. Gezielter, umweltverträglicher Mobilfunkausbau findet daher auch in Schutzgebieten statt. Doch dafür gibt es strenge Prüfungen und klare Auflagen.
Viel Erfahrung, wie sich Mobilfunkausbau mit dem Schutz von Umwelt und Natur übereinbringen lässt, hat der Gesprächspartner in der jüngsten Folge unseres Podcasts „MobilfunkTalk“: Ralf Reinhardt ist Landrat des Landkreises Ostprignitz-Ruppin.
Dieser Landkreis ist ungefähr so groß wie das Saarland, hat mit rund hunderttausend Einwohnern aber nur etwa ein Zehntel der Bevölkerung. Doch die dünne Besiedelung bedeutet natürlich nicht, dass es keine Nachfrage nach Digitalisierung und mobiler Internetanbindung gäbe. „Heute gehört guter Mobilfunkempfang zum Standard bei allen, ob jung oder alt“, sagt Ralf Reinhardt. „Das gilt in der Wirtschaft, im Vereinsleben oder auch im Tourismus.“

Der große Landkreis mit viel Wald, vielen Seen und viel Landschaft stelle Mobilfunkanbieter aber durchaus vor Herausforderungen, wenn es um einen dichten Ausbau der Netze geht. Für die Anbieter gelte es, ihre Netze wirtschaftlich zu betreiben und auszubauen, aber auch die Zielvorgaben der Bundesnetzagentur zu erfüllen, die klar die Reduktion weißer und grauer Flecken fordert.
Die Landkreis-Verwaltung begleitet den Mobilfunkausbau in mehreren Funktionen
Die Verwaltung eines Landkreises ist in mehreren Funktionen daran beteiligt, den Mobilfunkausbau zu ermöglichen. Sie genehmigt die Bauanträge für den benötigten Maststandort – wobei sich das Genehmigungsverfahren streng nach der Landesbauordnung richtet, die allerdings in jedem Bundesland variiert. Dies führe zu dem Problem, dass Planer von Mobilfunknetzbetreibern, die die Prozesse in einem Bundesland gewohnt sind, in einem anderen Bundesland gegebenenfalls erst noch hinzulernen müssen. „Es wäre für uns alle ein großer Schritt, wenn es da mehr Vereinheitlichungen in rechtlicher wie auch in technischer Hinsicht gäbe.“
Zur Baugenehmigung zählt dann auch die naturschutzrechtliche Untersuchung. Für diese ist wiederum eine in der Verwaltung des Landkreises angesiedelte untere Naturschutzbehörde zuständig. Sie prüft, ob gegebenenfalls naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen erforderlich sind.
Hinzu kommt im Wald beispielsweise eine Waldumwandlungsgenehmigung – dafür ist im Land Brandenburg die Forstverwaltung zuständig. Die Landkreisverwaltung kann dabei unterstützen. Zu bedenken sei, dass nicht nur ein Mast errichtet, sondern auch die entsprechende Stromversorgung zugeführt werden muss. Wird ein Kran benötigt, braucht dieser wiederum eine geeignete Zufahrt und Aufstellfläche.
Bei Eingriffen in Natur- oder Landschaftsschutzgebiete gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten zur Kompensation: Entweder die sogenannte Naturalkompensation – im Ausgleich für die genutzte Fläche wird beispielsweise ein Biotop auf einer anderen, gleich große Fläche angelegt, oder es werden Nistkästen für Vögel aufgehängt, die durch eine Baumfällung Nistmöglichkeiten verlieren. Oder als andere Option eine finanzielle Kompensation – die vom Mobilfunkbetreiber bezahlte Ausgleichssumme wird dann wiederum zielgerichtet in Naturschutzprojekte investiert.
Viele Institutionen werden mit einbezogen
Grundsätzlich müssen im Rahmen einer Baugenehmigung viele Beteiligte einbezogen werden – etwa auch die Flugsicherung, die Bundeswehr und alle möglichen weiteren Institutionen.
Auch etwaige Einwände – wenn beispielsweise der Aufbau eines Sendemasts eine Änderung des Landschaftsbilds verursacht – werden von der Landkreis-Verwaltung gemanagt. Hier wirbt Ralf Reinhardt für Pragmatismus: „Manchmal reicht schon der Vorschlag, den Standort doch noch ein bisschen weiter abzurücken oder aus einer direkten Sichtachse zu verlegen.“ Auch regen die Behörden gegebenenfalls an, dass sich mehrere Anbieter, die im selben Gebiet ausbauen wollen, untereinander abstimmen und beispielsweise im Rahmen von passivem Infrastruktur-Sharing einen Funkmast gemeinsam nutzen.
In jedem Fall sei hilfreich, dass in den letzten Jahren die Gesetzgebung eine Privilegierung von Mobilfunkstandorten ermöglicht habe. Die Dauer und Komplexität der praktischen Abstimmung hänge aber nicht zuletzt auch davon ab, wie gut die eingereichten Unterlagen vorbereitet wurden.
„Wenn man es schafft, dass es einen engen Austausch zwischen der Verwaltung und den Funkturmgesellschaften oder Mobilfunkbetreibern gibt, lassen sich viele Abläufe vereinfachen“, gibt Ralf Reinhardt anderen Kommunen als Tipp mit. „Auch in der Verwaltung sollte es jemanden geben, der sich mit den Erfordernissen des Mobilfunks auskennt und auch die Versorgung im Territorium bewerten kann.“ Diese Person sollte dann auch in der Lage sein, Kompetenzen zu bündeln und die richtigen Ansprechpartner zu vermitteln. „Das hat bei uns sehr viel geholfen und auch manche neue Standorte ermöglicht, die gar nicht im Fokus der Anbieter standen – nur aber zum Beispiel für Touristen ein absoluter Gewinn sind“, resümiert der Landrat.
Veröffentlicht am 02.12.2025