Welche Ausbauauflagen gibt es für den Mobilfunkausbau in Deutschland?

20. Oktober 2025

Die Lizenzauflagen für den Mobilfunkausbau in Deutschland sind im Frühjahr 2025 durch Beschlüsse der Bundesnetzagentur (BNetzA) ambitionierter geworden. Mit den aktuellen Auflagen steht insbesondere der ländliche Raum im Fokus des Mobilfunkausbaus. Ziel ist eine bessere Netzversorgung insbesondere entlang von Verkehrswegen und in dünn besiedelten Gebieten.

Hintergrund

Einige der Frequenznutzungsrechte für den Mobilfunk (für die Bereiche 800 MHz, 1.800 MHz und 2.600 MHz) wären zu Ende 2025 ausgelaufen. Die Bundesnetzagentur hat beschlossen, diese Rechte um fünf Jahre, bis Ende 2030, zu verlängern. Gleichzeitig wurden verbindliche Versorgungs- bzw. Ausbauverpflichtungen eingeführt, um die flächendeckende Versorgung sicherzustellen.

 

Welches sind die zentralen Lizenzauflagen für den Mobilfunkausbau?

Bereich / Gebiet

Auflage

Zeitrahmen

 

Bundesweite Fläche

Mindestens 99,5 % der Fläche mit mindestens 50 Mbit/s versorgen

ab 2030

 

Haushalte in dünn besiedelten Gemeinden

Mindestens 99 % der Haushalte mit mindestens 100 Mbit/s

ab 2029

Verkehrswege

• Alle Bundesstraßen mit mindestens 100 Mbit/s
• Landes- und Staatsstraßen sowie Binnenwasserstraßen (Kernnetz des Bundes) mit mindestens 50 Mbit/s
• Kreisstraßen mit mindestens 50 Mbit/s

 

ab 2029

 

 

ab 2030

Schienenwege

 

Verpflichtung zur Mitwirkung am Ausbau entlang von Schienenwegen, einschließlich Verhand-lungen mit Eisenbahninfrastrukturunternehmen und gemeinsame Nutzung von Infrastruktur.

Wettbewerb / Mitnutzung

 

• Ein Verhandlungsgebot zur Mitnutzung von Funkkapazitäten und Vorleistungen, insbesondere für Neueinsteiger.
• Falls notwendig: Anordnung der Mitnutzung (z. B. für Frequenzen unter 1 GHz).
• Nationale Roaming-Verpflichtungen, damit Anbieter ohne eigenes Netz Zugang erhalten.

 

Für 1&1 als vierten Netzbetreiber und Neueinsteiger gelten unverändert die bisherigen Ausbauauflagen: d.h. Erreichung einer Haushaltsabdeckung von mindestens 25 % bis zum Ende 2025 und einer Haushaltsabdeckung von mindestens 50 % bis Ende 2030.

 

Weitere rechtliche und regulatorische Rahmenbedingungen

Neben den Lizenzauflagen gibt es weitere Regelungen und Rahmenbedingungen:

  • Genehmigungsverfahren und Planung: Die Länder und Kommunen sind angehalten, den Ausbau zu erleichtern. Dies soll durch standardisierte Verfahren, schnellere Genehmigungen und mehr Transparenz in den Verwaltungsabläufen erfolgen.
  • Baurecht und Umweltschutz: sind oftmals zentrale Themenfelder etwa bei Standortverfügbarkeit, Standorteignung, Genehmigungen und Schutzgebieten. Diese Faktoren verzögern oft den Netzausbau.
  • Mit der Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG)– Sommer 2025 – räumt der Gesetzgeber dem der Ausbau der Glasfaser- und Mobilfunknetze einen höheren rechtlichen Status ein. Das im Gesetz verankerte „überragende öffentliche Interesse“ bedeutet, dass der Netzausbau in der Abwägung gegenüber anderen Interessen ein höheres Gewicht erhält – etwa bei Baugenehmigungen. Die Einstufung gilt bis Ende 2030.
  • Passive Infrastruktur (z. B. Antennenträgern, Gebäude, Versorgungsinfra-struktur) wird verstärkt genutzt, um den Ausbau zu beschleunigen und Kosten zu senken.

 

Herausforderungen

Trotz der ambitionierten Vorgaben gibt es praktische Hürden:

  • Genehmigungsverzögerungen: Bau- und Umweltrecht, Denkmalschutz, Standortwahl, fehlende Vermietungsbereitschaft von Grundstücken oder Gebäuden. Diese führen zu Verzögerungen, die nicht maßgeblich durch die Mobilfunkbetreiber zu verantworten sind.
  • Machbarkeit in schwer zugänglichen Gebieten: Gebiete mit geringem Nutzerpotenzial, Naturschutzgebiete oder schwieriger Topografie sind oft besonders aufwendig im Ausbau.
  • Wirtschaftlichkeit: Die Kosten, insbesondere für neue Standorte, Infrastruktur und Anbindung, sind hoch.
  • Technische Realisierung: Insbesondere entlang von Schienenwegen oder in fahrenden Fahrzeugen bestehen erhöhte Anforderungen und technische Herausforderungen.

 

Veröffentlicht am 20.10.2025

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