Neue Broschüre informiert über den rechtlichen Rahmen des Mobilfunks

15. Mai 2024
    • Gemeinsam mit den drei kommunalen Spitzenverbänden – Deutscher Städte- und Gemeindebund, Deutscher Städtetag und Deutscher Landkreistag – hat das Informationszentrum Mobilfunk ein Nachschlagewerk zum rechtlichen Rahmen des Mobilfunknetzausbaus entwickelt..
    • Kommunale Mandatsträger und Mitarbeitende von Verwaltungen erhalten damit einen Überblick über die gesetzlichen Grundlagen für die Errichtung und den Betrieb von Mobilfunksendeanlagen.
    • Die vierteilige Reihe des Info-Baukastens Mobilfunk umfasst mittlerweile die Titel „Dialog und Kommunikation“, „Infrastruktur und Technik“, „Mobilfunk und Gesundheit“ sowie neu „Rechtlicher Rahmen“.

    Mobilfunksendeanlagen sind ein wichtiger Bestandteil unserer zunehmend digitalisierten Welt. Beim Ausbau der Infrastruktur müssen sowohl Mobilfunkanbieter als auch Kommunen die baurechtlichen Vorschriften beachten, um sicherzustellen, dass der Bau und Betrieb von Mobilfunksendeanlagen rechtskonform erfolgt.

    Insgesamt ist das Baurecht für Mobilfunksendeanlagen ein komplexes Thema, das sowohl technische als auch rechtliche Aspekte berücksichtigt. Wichtige gesetzliche Grundlagen zur Errichtung und dem Betrieb von Mobilfunkanlagen sind das Bauplanungsrecht (BauGB) und die Landesbauordnungen (LBO). Weitere relevante Gesetze sind das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), das Telekommunikationsgesetz (TKG) und das Naturschutzgesetz (BNatSchG). Diese Gesetze regeln den Bau und Betrieb von Mobilfunksendeanlagen in Bezug auf Standort, Bauweise, Umweltauswirkungen und Einhaltung von Grenzwerten. Je nach Art der geplanten Bauweise und des Umfeldes kann vor der Errichtung einer Mobilfunkanlage eine Baugenehmigung erforderlich sein. In jedem Fall aber muss die Anlage den Vorgaben des Baurechts entsprechen, die der vierte Teil des Infobaukastens ausführlich darstellt.

    Zusätzlich regelt ein mehrstufiger Beteiligungsprozess die Information und die Mitsprache der Kommunen beim Ausbau der Mobilfunknetze. Städte und Gemeinde werden rechtzeitig über die Ausbaupläne informiert und können ihre konkreten Standortvorschläge in die Planung einbringen. Die Mobilfunknetzbetreiber und die kommunalen Spitzenverbände haben diesen Prozess im Rahmen einer Mobilfunkvereinbarung konkretisiert. Mit einer 2023 erneuerten Selbstverpflichtung ergänzen die Mobilfunkunternehmen den regulatorischen Rahmen und leisten damit einen Beitrag zur Versachlichung der Mobilfunkdiskussion in Deutschland.

    Diesbezüglich liefert der Baukasten sowohl aktuelle als auch fundierte Informationen zum rechtlichen und untergesetzlichen Rahmen des Mobilfunks und liefert Verweise auf Quellen und Rechtsprechung. Mitarbeitende in kommunalen Verwaltungen, haupt- und ehrenamtliche Mandatsträger sowie Interessierte erhalten damit ein umfassendes Nachschlagewerk.

    Die Reihe Infobaukasten Mobilfunk der kommunalen Spitzenverbände und des Informationszentrums Mobilfunk ist mit dem jetzt veröffentlichen Baustein abgeschlossen. Sie umfasst insgesamt vier Bestandteile: „Dialog und Kommunikation“, „Infrastruktur und Technik“, „Mobilfunk und Gesundheit“ sowie neu „Rechtlicher Rahmen“.

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