Roaming: Smartphone-Nutzung im Ausland ist heute unkomplizierter denn je – doch außerhalb der EU ist immer noch das Zielland entscheidend

1. August 2023
Roaming in der EU
  • Dank Roaming können Mobilfunknutzer ihre Smartphones heute auch problemlos im Ausland nutzen. In den EU-Mitgliedsstaaten fallen dabei keine Extrakosten an – sofern der Kunde bestimmte „Fair Use“-Bedingungen einhält.
  • Bei Aufenthalten außerhalb der EU sollten sich Kunden vor der Reise über die Konditionen vor Ort und die in ihrem Tarif zur Verfügung stehenden Roaming-Optionen informieren.
  • Verstärkt auf die anfallenden Kosten achten sollten auf jeden Fall Reisende, die ihr Smartphone an Bord von Flugzeugen oder Kreuzfahrtschiffen nutzen wollen. Auch beim Aufenthalt nahe EU-Außengrenzen ist erhöhte Aufmerksamkeit empfehlenswert.

Heute ist es für Mobilfunknutzer alltäglich, dass sie ihr Smartphone auch im Ausland nutzen können – beispielsweise im Urlaub oder auf Geschäftsreisen. Aus technischer Sicht wird dies ermöglicht durch das in den Mobilfunknetzen längst selbstverständlich gewordene „Roaming“: Das Smartphone meldet sich im Netz eines Mobilfunkanbieters vor Ort an. Dieses informiert das Heimatnetz des Nutzers, dass sich dieser aktuell im ausländischen Netz befindet. Von dort werden dann ankommende Anrufe und SMS ins Zielnetz weitergeleitet und kommen so unter der üblichen Inlandsrufnummer auch im Ausland auf dem Smartphone des Nutzers an.

Abgehende Anrufe und SMS werden umgekehrt aus dem Gastnetz ins Heimatnetz zurückgeleitet. Und Datenverbindungen werden über das Gastnetz bereitgestellt, die Nutzungsdaten zur Abrechnung dann aber an das Heimatnetz übermittelt. Die Kommunikation zwischen den Netzen stellt auch sicher, dass eventuelle Freikontingente nicht überschritten werden, was andernfalls zu erhöhten Extrakosten führen könnte. Für die Weiterleitungen und die Versorgung des ausländischen Gast-Nutzers können Mobilfunkbetreiber sogenannte Roaming-Zuschläge berechnen.


Keine Aufschläge in EU-Mitgliedstaaten dank „EU-Roaming

In allen Mitgliedsstaaten der EU ermöglicht das seit 2017 gültige, sogenannte „EU-Roaming“, dass die Smartphonenutzung für EU-Bürger beim Aufenthalt in diesen Ländern keine zusätzliche Kosten verursacht. Es gilt das Prinzip „Roam like at home“ – im Ausland gelten dieselben Tarifkonditionen wie zu Hause, also etwa in Deutschland. Sowohl Teilnehmer mit einem Laufzeitvertrag als auch Nutzer von Prepaid-Karten können Telefonie, SMS und mobiles Datenvolumen im Gastland ebenso nutzen wie zu Hause. Dies gilt für Kunden der Netzbetreiber ebenso wie für die Kunden von Mobilfunk-Discountanbietern.

Wichtig: Anrufe aus dem deutschen Mobilfunknetz zu einer Zielnummer in einem anderen EU-Land sind von dieser Regelung nicht betroffen. Allerdings deckelt die EU-Verordnung auch die Kosten für Telefonate und SMS in andere EU-Länder. 2022 wurde die EU-Roaming-Verordnung um weitere zehn Jahre bis mindestens 2032 verlängert.

Neben den EU-Mitgliedsstaaten gelten die von der EU-Roaming-Verordnung festgeschriebenen Konditionen auch in Norwegen, Island und Liechtenstein. Auf freiwilliger Basis wenden die deutschen Mobilfunkanbieter dieselben Regeln zudem auch für die Schweiz und auch nach dem Brexit für Großbritannien an. Es gibt allerdings andere EU-Länder, in denen die Mobilfunkanbieter dies nicht so umsetzen – so fallen für österreichische Mobilfunkkunden beispielsweise in der Regel Roaming-Aufschläge an, wenn sie sich im Nicht-EU-Nachbarland Schweiz aufhalten.


Auch mit EU-Roaming genauer hinschauen

Der Komfortvorteil und die Kostensicherheit des EU-Roamings sollten Nutzer aber nicht dazu verleiten, sich gar keine Gedanken mehr über die Frage zu machen, in welchem Netz sie im Ausland eingebucht sind. Dies gilt insbesondere, wenn eine Reise den Mobilfunkkunden in die Nähe einer EU-Außengrenze führt. In grenznahen Regionen kann es nämlich passieren, dass sich das Smartphone nicht mehr in einem Netz des Gastlands, sondern im Nachbarland einbucht. Wenn für dieses Land die EU-Roaming-Verordnung dann nicht mehr zutrifft, gelten die üblicherweise teureren Roaming-Bedingungen für Nicht-EU-Länder, die weiter unten beschrieben werden.

Zudem gibt es beim EU-Roaming sogenannte Fair-Use-Grenzen: Nutzt ein Teilnehmer seinen in einem anderen EU-Land abonnierten Tarif innerhalb von vier Monaten zum überwiegenden Zeitanteil im Ausland, kann der Mobilfunkanbieter von seinem Kunden einen Nachweis verlangen, dass die Nutzung gemäß der tariflich vereinbarten Regeln erfolgt.

In Frage kommen etwa Nachweise über ein dauerhaftes Beschäftigungsverhältnis im Ausland, dort zu absolvierende Studienkurse oder Vergleichbares. Wird dieser Nachweis nicht erbracht, ist der Anbieter berechtigt, einen Aufschlag zum gebuchten Tarif zu verlangen. Mit dieser Regelung soll vermieden werden, dass Kunden einen deutlich günstigeren Mobilfunktarif in einem anderen EU-Land buchen und diesen dann über die Aufenthaltsdauer normaler Reisen hinaus oder sogar dauerhaft in ihrem Heimatland nutzen.


Außerhalb der EU: Roaming-Optionen des eigenen Tarifs checken

In Zielländern außerhalb der EU gilt der regulierte EU-Tarif nicht. Dort fallen dann auch heute noch Roaming-Zuschläge an. Dabei gibt es je nach Anbieter und Tarif unterschiedliche Abrechnungsmodelle – beispielsweise buchbare Datenvolumen-Pakete, die sich etwa über einen Tag, eine Woche oder noch längere Zeiträume erstrecken können. Oder Roaming-Optionen, die gegen Einmalaufschlag oder monatliches Entgelt das inländische Gesprächs-, SMS- und Datenvolumen auch für die Nutzung im Nicht-EU-Ausland verfügbar machen. Über die Details müssen sich Interessenten bei ihrem Anbieter zu ihrem konkreten Tarif informieren. Dabei sollten sie auf jeden Fall beachten, dass die weltweiten Zielländer üblicherweise sogenannten Ländergruppen zugeordnet werden. Diese sind nicht zwingend von der Entfernung des Ziellandes abhängig, sondern eher von den Roaming-Vereinbarungen, die der Anbieter mit den jeweiligen Partnernetzen vor Ort verhandeln konnte.

Tendenziell wurde Roaming in den letzten Jahren deutlich günstiger als noch vor rund zehn Jahren. Allerdings gibt es nach wie vor einige Sonderfälle, in denen Mobilfunkkunden besonders auf die anfallenden Kosten achten sollten. Dies gilt insbesondere für Telefonieren, Messaging und Datennutzung an Bord von Flugzeugen und Kreuzfahrtschiffen. Da diese Nutzungsorte nicht zu den Ländergruppen und auch nicht zum EU-Roaming zählen (unabhängig davon, über welchem Land beziehungsweise in welchen Küstengewässern das Flugzeug oder Schiff unterwegs ist) und weil Airlines und Reedereien an Bord in der Regel eigene Netze betreiben, können in diesen Fällen unerwartet hohe Aufschläge anfallen. Darauf müssen die Anbieter zwar vor der Nutzung hinweisen – doch eine solche Meldung unbedacht wegzuklicken, kann sich als teuer erweisen.

Hier finden Sie die Roaming-Informationen Ihres Mobilfunkanbieter

Die Deutsche Telekom gibt Praxishinweise zum Roaming und verlinkt auf landesspezifische Preisinformationen hier.

Telefónica informiert über die Roaming-Konditionen in seinem O2-Netz sowie Mobilfunkmarken wie Blau, Fonic, Ay Yildiz und anderen hier.

Vodafone informiert seine Kunden hier über Roaming-Optionen und die im Zielland gültigen Preise.

1&1 informiert seine Kunden über die Roaming-Konditionen in den jeweiligen Zielländern hier.

Roaming-Informationen von Discount-Anbietern finden Sie auf der Website des jeweiligen Anbieters, wenn sie dort nach dem Schlagwort „Roaming“ suchen. Haben Sie die Service-App Ihres Mobilfunkanbieters installiert, lohnt es sich, auch dort nach Detailinformationen zum Roaming zu suchen.

Veröffentlicht am 01.08.2023

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