5G: Grenzwerte schützen vor gesundheitsrelevanten Wirkungen

16. Oktober 2018
5G: Grenzwerte schützen vor gesundheitsrelevanten Wirkungen

Laut Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) sind die vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse zu den Wirkungen elektromagnetischer Felder auf den Menschen auch für den 5G-Standard grundsätzlich verwendbar. Es seien laut BfS zwei Aspekte zu berücksichtigen: zum einen die technischen Voraussetzungen – wie zum Beispiel Mobilfunksendeanlagen und Endgeräte – zum anderen die steigenden Datenübertragungsmengen. Viele technische Aspekte von 5G seien mit denen bisheriger Mobilfunkstandards vergleichbar. Erkenntnisse aus Studien, in denen mögliche Gesundheitswirkungen elektromagnetischer Felder des Mobilfunks untersucht wurden, können daher zu einem großen Teil auf den 5G-Standard übertragen werden.

Sofern die Grenzwerte eingehalten werden, sind nach dem aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand keine gesundheitsrelevanten Wirkungen zu erwarten. Für die Versorgung kleinerer Areale können unter 5G optional auch sehr hohe Frequenzen mit gleichzeitig sehr geringer Reichweite eingesetzt werden. In Bezug auf diese Nutzung zusätzlicher Frequenzbänder im Zentimeter- und Millimeterwellenlängenbereich liegen allerdings erst wenige Untersuchungsergebnisse vor. Hier sieht das BfS noch Forschungsbedarf.

Das Bundesamt für Strahlenschutz rät grundsätzlich zu umsichtigem Umgang mit dem Handy. Es empfiehlt auf den SAR-Wert des Gerätes zu achten sowie auf ausreichenden Abstand des Smartphones zum Körper, etwa durch die Nutzung von Headsets oder Freisprecheinrichtungen.

Von den technischen Aspekten zu unterscheiden sei der zu erwartende Anstieg der Datenübertragung, der auch zu einem deutlichen Ausbau der Sendeanlagen führen wird. Wie sich der insgesamt weiter zunehmende Datenverkehr auf die Exposition auswirke, müsse, so das BfS, untersucht werden.

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