LAI beschließt Hinweise zur Durchführung der Verordnung über elektromagnetische Felder

4. November 2014
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Die 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über elektromagnetische Felder – 26. BImSchV) wurde im August 2013 novelliert. Nun hat die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) Hinweise zur Durchführung der Verordnung veröffentlicht. Darin wird empfohlen, die bewährten Abstimmungsprozesse zwischen Kommunen und Mobilfunkbetreibern verbindlich für alle Betreiber von Funkanlagen anzuwenden.

Die Durchführungshinweise wurden von einem Arbeitskreis der LAI erstellt und an die novellierte Fassung der Verordnung über elektromagnetische Felder angepasst. Auf der 128. Sitzung der LAI am 17./18. September 2014 wurden die Hinweise verabschiedet und nun veröffentlicht. Sie richten sich an die zuständigen Immissionsschutzbehörden der Länder und an alle Kommunen. Darin werden ihnen Erläuterungen und Empfehlungen zur Verfügung gestellt, um eine bundesweit einheitliche Umsetzung der 26. BImSchV zu erzielen.

Die Hinweise gehen vor allem auf den Paragrafen 7a „Beteiligungen der Kommunen“ ein, der neu in die Verordnung aufgenommen wurde. Betreiber von Funkanlagen sind durch den Paragrafen dazu verpflichtet, Kommunen in die Standortwahl neuer Anlagen einzubeziehen und deren Vorschläge zu berücksichtigen.

Die Durchführungshinweise sind auf der LAI-Website abrufbar.

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