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Wer legt die geltenden Grenzwerte für die elektromagnetischen Felder des Mobilfunks fest?

An der Festlegung der Grenzwerte in Deutschland waren und sind eine Vielzahl staatlicher und nicht staatlicher Gremien, Organisationen und Institutionen beteiligt, die unabhängig voneinander arbeiten. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Festlegung der Grenzwerte wissenschaftlich fundiert und transparent erfolgt. Zudem werden die definierten Werte laufend überprüft, um immer auf dem neuesten Stand der wissenschaftlichen Forschung zu sein.

In Deutschland hat der Gesetzgeber die Grenzwerte für den Mobilfunk in der 26. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Verordnung über elektromagnetische Felder – 26. BImSchV) gesetzlich verankert. Die 26. BImSchV wurde im August 2013 erneuert.

Fachgremien beraten bei der Festlegung der Grenzwerte

Im Rahmen eines Gesetzgebungsverfahrens stützt der Gesetzgeber seine Entscheidungsfindung grundsätzlich auch auf das Fachwissen und die Empfehlungen von anerkannten und unabhängigen Experten. Die in Deutschland gültigen Grenzwerte für hochfrequente elektromagnetische Felder basieren auf den Empfehlungen der Internationalen Kommission zum Schutz vor nicht ionisierender Strahlung (ICNIRP), der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der EU-Kommission. Zudem stützt sich das fachlich zuständige Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMU) auf Bewertungen der Strahlenschutzkommission des Bundes (SSK). Die SSK ist ein unabhängiges Beratungsgremium des BMU für alle Angelegenheiten des Schutzes vor ionisierenden und nicht ionisierenden Strahlen. Darüber hinaus werden Gutachten und Stellungnahmen des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS) berücksichtigt. Das BfS ist eine organisatorisch selbständige wissenschaftlich-technische Bundesoberbehörde, die dem BMU zugeordnet ist.

Austausch zwischen nationalen und internationalen Experten

Um die fortlaufende wissenschaftliche Diskussion zu möglichen Auswirkungen elektromagnetischer Felder zu verfolgen, findet kontinuierlich ein intensiver Austausch der nationalen Einrichtungen (SSK, BfS, BMU) mit internationalen Institutionen und Expertengremien statt. Dieses umfassende System aus wechselseitiger Beratung und Kontrolle soll garantieren, dass die geltenden Grenzwerte laufend überprüft werden, damit sie den Schutz der Bevölkerung vor wissenschaftlich nachgewiesenen gesundheitlichen Risiken durch elektromagnetische Felder zuverlässig sicherstellen.

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