Mobilfunkbetreiber engagieren sich für Umwelt- und Landschaftsschutz

Natur- und Kulturlandschaften sowie wertvolle Baudenkmäler müssen geschützt und für künftige Generationen erhalten werden. Diesem Ziel fühlen sich die Mobilfunknetzbetreiber verpflichtet. Beim Auf- und Ausbau der Mobilfunknetze berücksichtigen sie daher die Belange des Umwelt- und Landschaftsschutzes.

Wo es die baulichen Gegebenheiten erlauben, verzichten die Netzbetreiber auf die Errichtung zusätzlicher Sendemasten und nutzen bestehende Standorte schon heute vielfach gemeinsam. Dieses sogenannte Site Sharing wird insbesondere bei Maststandorten betrieben. In Deutschland werden derzeit rund 30 Prozent aller Standorte von mindestens zwei Betreibern zusammen genutzt. So gelingt eine möglichst geringe Beeinflussung des Orts- und Landschaftsbildes. Ein weiterer Vorteil: Durch dieses Vorgehen lassen sich Kosten beim Netzausbau reduzieren.

Netzaufbau im Dialog

Wenn es möglich ist, Sendeanlagen auf bereits vorhandenen Gebäuden zu installieren, greifen Funknetzplaner auf diese optisch verträglichste Ausbauvariante zurück. Antennen und Basisstationen werden dementsprechend so errichtet, dass sie sich möglichst optimal in das bestehende bauliche Umfeld einpassen. Falls ein Gebäude unter Denkmalschutz steht, ist mit der Denkmalschutzbehörde zu klären, ob der Aufbau eines Mobilfunksenders unter bestimmten Bedingungen möglich ist. Geprüft wird dabei etwa eine geeignete Verkleidung oder die Farbgebung der Antennen.

Sofern die Errichtung eines freistehenden Sendemastes unabdingbar ist, suchen die Mobilfunknetzbetreiber im Dialog mit den örtlich verantwortlichen Behörden, Kommunen und Ämtern nach Lösungen, die sich bestmöglich in das bestehende Orts- und Landschaftsbild fügen. Falls der Mast das Landschaftsbild stören könnte oder in einem Naturschutzgebiet liegt, ist das Einverständnis der zuständigen Umweltbehörde notwendig.

Auch beim Aufbau der neuen LTE-Netze nutzen die Mobilfunkbetreiber wenn möglich bereits vorhandene Standorte. Abhängig vom Standort können im Einzelfall bauliche Anpassungen erforderlich sein.