Mobilfunk der 1. Generation (1G)

Vom Autotelefon zum tragbaren Mobiltelefon

Die Einrichtung des ersten analogen Mobilfunknetzes, des sogenannten A-Netzes, war ein Meilenstein in der Mobilfunkgeschichte. B- und C-Netz folgten. A-, B- und C-Netz werden gemeinsam als Mobilfunk der ersten Generation (1G) bezeichnet.

Das A-Netz

Im Jahre 1958 fasste die Deutsche Bundespost die bis dahin existierenden Funknetze zum „Öffentlichen, bewegten Landfunknetz (öbL) A“ zusammen. Das bedeutete den Startschuss für das erste nationale Mobilfunknetz – das A-Netz. Ende der 50er Jahre war das A-Netz das größte öffentliche Mobilfunknetz der Welt. 1968 lag die Flächenabdeckung bei rund 80 Prozent. Es war also möglich, auf vier Fünfteln des Gebietes der alten Bundesrepublik mobil zu telefonieren.

Der Mobilfunk blieb allerdings eine exklusive Kommunikationstechnik. Das A-Netz hatte nur etwa 10.500 Teilnehmer. Dies lag vor allem an den hohen Kosten für Endgeräte und Dienste. Allein für ein „Standardgerät“ musste man zwischen 8.000 und 15.000 D-Mark bei einer Grundgebühr von bis zu 270 D-Mark pro Monat zahlen. Im Vergleich dazu kostete ein fabrikneuer VW-Käfer damals rund 5.000 D-Mark. Im Übrigen waren die Geräte mit rund 16 Kilogramm, verglichen mit heutigen Standards, enorm schwer.

Das B-Netz

Als Nachfolger des A-Netzes startete 1972 das B-Netz. Die Nutzer des neuen Mobilfunknetzes waren nun nicht mehr auf die Vermittlung per Hand durch das „Fräulein vom Amt“ angewiesen. Stattdessen konnten sie selbst wählen. Voraussetzung dafür war allerdings, dass sie den Aufenthaltsort des gewünschten Teilnehmers der entsprechenden Zone zuordnen konnten. 150 solcher Zonen gab es in der damaligen Bundesrepublik. Sie hatten einen Durchmesser bis zu 150 Kilometer. Über das B-Netz ließ sich erstmals auch im Ausland mobil telefonieren.

Obwohl das mobile Telefonieren auch beim B-Netz verhältnismäßig teuer blieb, wuchs die Zahl der Teilnehmer bis Ende der 70er Jahre stark, sodass die Betreiber zusätzlich auf die Frequenzen des 1977 abgeschalteten A-Netzes zurückgreifen mussten. Als auch dies nicht mehr ausreichte, wurde ab 1986 bei einer Teilnehmerzahl von fast 27.000 Nutzern eine Aufnahmesperre verfügt. Zu diesem Zeitpunkt gab es als Alternative allerdings schon das neue, modernere C-Netz. Der Betrieb des B-Netzes wurde schließlich 1994 endgültig eingestellt.

Das C-Netz

Der Startschuss für das neue C-Netz fiel am 1. September 1985. Es sendete auf einer Funkfrequenz von 450 Megahertz und war das erste – zumindest teilweise – digitale Mobilfunknetz in der Bundesrepublik. Die Sprache wurde ebenso wie im A- und im B-Netz mittels analoger Funktechnik übertragen, die Vermittlungs- und Steuerinformationen waren aber bereits digital.

Dadurch konnte nunmehr automatisch der genaue Aufenthaltsort eines Teilnehmers ermittelt werden. Dies war die Voraussetzung für die Einrichtung einer einheitlichen Vorwahl (0161-), über die es bundesweit möglich war, alle Teilnehmer des C-Netzes zu erreichen. Das Netz leistete auch erstmals den „Handover“, die Weiterleitung der Gespräche, wenn sich der Mobilfunknutzer während des Telefonierens von einer Funkzelle zur nächsten bewegt.

Mit dem C-Netz begann der Übergang vom reinen Autotelefon zum tragbaren Mobiltelefon. Dennoch waren die Endgeräte wesentlich größer als die heutigen Handys. Die monatliche Bereitstellungsgebühr beim C-Netz sank von anfangs 120 auf nur 19 D-Mark ab. Das C-Netz hatte zeitweise bis zu 800.000 Kunden, womit es sich aber bereits an der Grenze seiner Kapazität bewegte. Im Jahr 2000 wurde der Betrieb des C-Netzes eingestellt.