Wie stark sind die elektro­magnetischen Felder von Mobilfunkbasisstationen?

Zum Schutz der Gesundheit vor den Wirkungen elektromagnetischer Felder hat der Gesetzgeber in Deutschland Grenzwerte für Sendeanlagen festgelegt. Sie basieren auf den Empfehlungen nationaler und internationaler Expertengremien und wurden in der 26. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Verordnung über elektromagnetische Felder – 26. BImSchV) rechtlich bindend verankert. Damit gibt es für Deutschland ein einheitliches und auf wissenschaftlicher Grundlage basierendes Recht für den Betrieb von Mobilfunksendeanlagen.

Die Grenzwerte bilden die Grundlage für die Ausstellung der Standortbescheinigung durch die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Bundesnetzagentur). Diese wiederum ist die Voraussetzung für den Betrieb einer Mobilfunkanlage durch einen Netzbetreiber. Der in der Standortbescheinigung festgelegte Sicherheitsabstand gibt an, in welcher Entfernung vom Sender die in der 26. BImSchV festgelegten Grenzwerte unterschritten werden. Der Betrieb einer Sendeanlage wird von der Bundesnetzagentur nur dann genehmigt, wenn sich innerhalb des Sicherheitsabstandes Menschen nicht dauerhaft aufhalten können.

Zur Berechnung des Sicherheitsabstandes wird die maximal mögliche Leistung einer Antenne zugrunde gelegt. Zusätzlich werden elektromagnetische Felder benachbarter Sender berücksichtigt. Heutige Mobilfunkanlagen verwenden pro Kanal und Antenne durchschnittlich Leistungen zwischen 10 und 50 Watt.

Der Mobilfunk arbeitet in Deutschland auf mehreren Frequenzbereichen, die sich hinsichtlich der Grenzwerte aufgrund ihrer physikalischen Eigenschaften unterscheiden. Im Bereich der GSM-Netze gibt es zwei Grenzwerte. Er beträgt 41 V/m für die 900-Megahertz-Sender und 58 V/m für 1800-Megahertz-Sender. Diese Frequenz wird auch vom LTE-Standard genutzt, daher gilt für LTE 1800 derselbe Grenzwert (58 V/m). Bei UMTS liegt der Grenzwert bei 61 V/m. Für die LTE-Sendeanlagen gelten die Grenzwerte 38 V/m bei 800-Megahertz-Sendern und 61 V/m bei 2600-Megahertz-Sendern.

Sendeleistung von Basisstationen im Alltag

Im Alltagsbetrieb beeinflussen zahlreiche Faktoren die Ausbreitung der elektromagnetischen Felder und damit auch ihre Stärke. So nutzen Mobilfunkbasisstationen ihre maximale Sendeleistung oft nicht aus, weil zu hohe Sendeleistungen zu Beeinträchtigungen weiter entfernter Sendeanlagen führen können. Daher verringert eine Basisstation ihre Leistung automatisch auf die geringst nötige Sendestärke. Bei GSM zum Beispiel sendet eine Basisstation mit 10 Watt Leistung pro Kanal durchschnittlich nur mit 4 bis 6 Watt auf dem jeweiligen Kanal. Auch bei den Mobilfunkstandards UMTS und LTE gibt es eine automatische Leistungskontrolle, sodass sich die Sendeleistung in diesen Netzen ebenfalls systematisch minimiert.

Das führt dazu, dass die von Mobilfunkbasisstationen tatsächlich erzeugten elektromagnetischen Felder nur einen Bruchteil der geltenden Grenzwerte ausmachen. Dort, wo sich Menschen aufhalten, werden die Grenzwerte meist um das 100-fache oder sogar noch weiter unterschritten. Hinzu kommt, dass Materialien wie Mauerwerk die Felder stark dämpfen. So verringert beispielsweise eine 20 Zentimeter dicke Betonwand die Feldstärke um rund 90 Prozent.

Typische Werte von Mobilfunkfeldern

Durch den flächendeckenden Ausbau der UMTS- und LTE-Netze ist es zwar an vielen Orten zu einer Zunahme der vorhandenen elektromagnetischen Felder von Mobilfunkbasisstationen gekommen. Wie Messungen unabhängiger Einrichtungen jedoch belegen, erhöhen sich die Mobilfunk-Gesamtimmissionen nur auf niedrigem Niveau, sodass die Grenzwerte nach wie vor deutlich unterschritten werden.

Über die typischen Werte der Mobilfunkfelder von Basisstationen informiert anschaulich eine Online-Simulation des Informationszentrums Mobilfunk. Mit Hilfe dieser leicht bedienbaren Internetanwendung können sich Interessierte einen Eindruck davon verschaffen, wie stark die elektromagnetischen Felder in der Nachbarschaft von Mobilfunkanlagen typischerweise sind.

Zur Berechnung werden Angaben wie die Höhe der Häuser, die Leistung der Sendeanlagen und der Abstand zwischen Antennen und Nachbarhäusern in die Maske der Internetseite eingeben. Das Programm berechnet dann, in welchem Umfang der gesetzliche Grenzwert, der gemäß der 26. Bundes-Immissionschutzverordnung (26. BImSchV) maximal zulässig ist, an beliebigen Orten in der Nachbarschaft des Senders ausgeschöpft wird.

Öffentliche Standortdatenbank der Bundesnetzagentur

Über die elektromagnetischen Felder von Mobilfunkbasisstationen informiert zudem eine Internet-Datenbank der Bundesnetzagentur. Die interessierte Öffentlichkeit kann sich online über Funkanlagen und deren elektromagnetische Felder informieren. Nach Eingabe von Postleitzahl und Straße zeigt eine Karte übersichtlich die Funkanlagen in der jeweiligen Umgebung an.

Die mit Unterstützung der Mobilfunknetzbetreiber erstellte Datenbank umfasst ortsfeste Funkanlagen, darunter auch alle Mobilfunkanlagen. Darüber hinaus führt die regelmäßig aktualisierte Übersicht alle Orte auf, an denen durch Messungen der elektromagnetischen Feldstärke überprüft wurde, ob die Grenzwerte zum Schutz von Personen eingehalten werden. In der Regel liegen die gemessenen Werte um ein Vielfaches unter den gesetzlichen Obergrenzen.