Was bedeutet "Elektromagnetische Verträglichkeit" (EMV)?

Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) bezeichnet die Fähigkeit elektrotechnischer Geräte, zufriedenstellend zu arbeiten, ohne andere Einrichtungen zu stören oder selbst gestört zu werden. Grundsätzlich sollten beim Betrieb elektrischer oder elektronischer Geräte keine anderen Geräte, also auch keine Funk- und Telekommunikationsanlagen, in ihrer Funktion gestört werden. Dies wird im Wesentlichen dadurch erreicht, dass einerseits die Störaussendungen eines elektrotechnischen Gerätes begrenzt sind und andererseits das Gerät eine Mindeststörfestigkeit (gegen Fremdfelder) besitzen muss.

Die Verträglichkeit zwischen Funksystemen wird dadurch erreicht, dass Geräte mit bestimmten Funktionen nur in eigens für sie vorgesehenen Frequenzbereichen arbeiten dürfen. Dies gilt auch für den Mobilfunk, der reservierte Frequenzbereiche zwischen 790 und 2.700 MHz verwendet. In der EMV-Richtlinie des Rates der Europäischen Union, die in Deutschland im Gesetz über die EMV (EMVG) umgesetzt wurde, wird für elektrotechnische Geräte eine Mindeststörfestigkeit und eine Begrenzung der Störaussendungen festgelegt. Damit ein Elektrogerät das CE-Zeichen erhält, muss es verschiedene EMV-Tests bestehen. Die Mindestfeldstärke, die Geräte ohne Störung vertragen müssen, beträgt 3 Volt pro Meter (V/m). Die meisten Hersteller schirmen ihre Geräte allerdings gegen sehr viel höhere Feldstärken ab.