Sollten Kindergärten und Schulen oder andere vergleichbare Einrichtungen vor elektromagnetischen Feldern geschützt werden?

Die gesetzlich festgelegten Grenzwerte gelten für alle Bevölkerungsgruppen und berücksichtigen daher selbstverständlich auch die Wirkungen von elektromagnetischen Feldern auf Kinder sowie ältere und kranke Mitbürger. Ein besonderer Schutz ist daher nicht erforderlich.

Aus Gründen der Akzeptanz der Mobilfunkanlagen in der Öffentlichkeit prüfen die Netzbetreiber aber in der Nähe von Schulen und Kindergärten in Abstimmung mit den Kommunen verstärkt Alternativstandorte und nutzen diese, sofern es die Funknetzplanung des Netzbetreibers zulässt.