Die im Jahr 2001 gegenüber der Bundesregierung abgegebene Selbstverpflichtung der Mobilfunknetzbetreiber ist nun zum 10. Mal mit einem unabhängigen Gutachten überprüft worden. Das Ergebnis bestätigt, dass die Zusagen der Unternehmen im Hinblick auf Kommunikation und Partizipation bei der Standortplanung sowie bei Verbrauchschutz und Verbraucherinformation weitgehend eingehalten werden.
Das jetzt vorliegende Gutachten untersucht den Zeitraum von Juli 2015 bis Juni 2017. Befragt wurden deutschlandweit 1711 Städte und Gemeinden mit mehr als 5000 Einwohnern. Das Ergebnis bestätigt die Untersuchungen der Vorjahre: Die Zusagen zur Information der Kommunen wurden weitestgehend eingehalten. Deutlich verbessert hat sich die Prüfung von Standortalternativen für Mobilfunkanlagen, die von der Kommune vorgeschlagen werden. Insgesamt war die Zahl der Konflikte bei der Standortplanung rückläufig: 95 Prozent der befragten Kommunen gaben an, keine oder nur einen geringen Anteil konflikthafter Entscheidungsfälle gehabt zu haben. Der Mobilfunkausbau verlaufe, so das Gutachten, größtenteils konfliktfrei. Veränderungsbedarf sahen die Gutachter bei der Informationsübermittlung bei den Sendebeginnsanzeigen. Teilweise gaben die Kommunen an, diese hätten sie nicht erreicht.
Bei den Maßnahmen zur Verbesserung der Verbraucherinformationen über das Thema Mobilfunk und Gesundheit bewerteten die Gutachter zum Beispiel die veröffentlichten Broschüren, die Informationsangebote der Unternehmen im Internet sowie die Antwortqualität bei konkreten Fragen. Bei der Auskunftsfähigkeit des Vertriebspersonals sehen die Gutachter deutlichen Verbesserungsbedarf, während die im Internet von den Firmen angebotenen Informationen durchgehend positiv bewertet werden. Diese positive Bewertung gilt ebenfalls für die entsprechenden Informationen, die auf http://www.informationszentrum-mobilfunk.de/ angeboten werden.
Wie in den vergangenen Jahren führte die repräsentative Befragung der Kommunen das Deutsche Institut für Urbanistik (DIfU) durch, die Verbraucherschutzthemen evaluierte die Beratungsgesellschaft Schlange & Co.
Das Mobilfunkgutachten kann auf der Webseite des Bundesumweltministeriums als PDF-Datei heruntergeladen werden.