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Sicherheitsabstand

Der Sicherheitsabstand für ortsfeste Sendefunkanlagen wird von der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Bundesnetzagentur) berechnet.

Dazu stellt der Mobilfunkbetreiber der Bundesnetzagentur alle für die Sicherheitsbetrachtung relevanten Daten der Anlage (Bauplan, Antennen, Sendeleistung, Senderichtung) zur Verfügung. Die Bundesnetzagentur ermittelt aus den Daten, in welchem Abstand der gesetzlich festgelegte Grenzwert erreicht wird und legt einen entsprechenden Sicherheitsabstand fest.

Zusätzlich zu den elektromagnetischen Feldern der zu genehmigenden Anlage werden dabei auch alle vor Ort bereits vorhandenen Felder (zum Beispiel durch Anlagen benachbarter Mobilfunk- oder Fernseh- beziehungsweise Rundfunksender) in die Berechnung des Sicherheitsabstandes einbezogen.

Grenzwertanforderungen erfüllt

„Bei Einhaltung des festgelegten Sicherheitsabstandes sind die dem Standortbescheinigungsverfahren zugrunde gelegten Grenzwertanforderungen erfüllt“, heißt es in den offiziellen Schreiben der Bundesnetzagentur. Und weiter: „Nach den derzeitigen wissenschaftlich anerkannten Grenzwerten, die dem heutigen Stand von Forschung und Technik darstellen, kann von keiner Gesundheitsgefährdung ausgegangen werden.“

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