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Standortbescheinigung

Nur die Standortbescheinigung der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (üblicherweise kurz als Bundesnetzagentur bezeichnet) erlaubt einem Mobilfunkbetreiber, eine Sendeanlage in Betrieb zu nehmen. Gesetzliche Grundlage dafür ist die Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung von elektromagnetischen Feldern, kurz BEMFV.

Jede Funkanlage mit einer Sendeleistung von mehr als 10 Watt EIRP (equivalent isotropic radiated power, übersetzt: Äquivalente isotrope abgestrahlte Leistung) muss das sogenannte Standortbescheinigungsverfahren durchlaufen. Der EIRP-Wert ist eine Rechengröße. Sie multipliziert die in eine Sendeantenne eingespeiste Leistung mit deren Antennengewinn.

Formal handelt es sich bei der Standortbescheinigung nicht um ein Genehmigungsverfahren – vielmehr geht es vor allem darum, Sicherheitsbereiche um eine Sendeanlage festzulegen. Die Erteilung stellt sicher, dass außerhalb des Sicherheitsbereichs die zugelassenen Grenzwerte nicht erreicht oder überschritten werden. Deshalb muss gewährleistet werden, dass das Innere des ausgewiesenen Sicherheitsbereichs für die Allgemeinbevölkerung nicht zugänglich ist. Die gesetzlich vorgeschriebene Prüfung durch die Bundesnetzagentur gilt für alle Mobilfunkstandards gleichermaßen – von 2G bis 5G.

Ablauf der Prüfung

Die emissionsrechtliche Genehmigung von Basisstationen verläuft folgendermaßen:

  • Der Betreiber dokumentiert alle für die Sicherheitsbetrachtung relevanten Betriebsdaten der Anlage und stellt diese Unterlagen der Behörde zur Verfügung. Die Dokumente beschreiben die technischen Daten der Sendeantennen und geben zum Beispiel Auskunft über die Art der Antennen, ihre Sendeleistung und Senderichtung sowie die Anzahl der versorgten Funkkanäle.
  • Die Bundesnetzagentur berechnet aus den Daten, in welchem physischen Abstand zur Sendeanlage der gesetzlich festgelegte Grenzwert erreicht wird. Sie geht dabei von der theoretisch maximal möglichen Leistung der Gesamtanlage aus, die im täglichen Betrieb nur äußerst selten erreicht wird. Zusätzlich zu den Funkfeldern der neuen Anlage werden auch alle vor Ort bereits vorhandenen Felder (zum Beispiel die von benachbarten Mobilfunk- oder Fernseh- und Rundfunksendern) in die Berechnung des Sicherheitsbereiches einbezogen.
  • Die Behörde prüft außerdem, ob der berechnete Sicherheitsbereich auch tatsächlich eingehalten werden kann und ob der Sicherheitsbereich wirklich unzugänglich ist. Erst dann erteilt sie die Standortbescheinigung, die den anlagenspezifischen Sicherheitsbereich angibt. Danach darf die Anlage installiert und der Sendebetrieb aufgenommen werden.

Für jede technische Änderung an der Anlage, die Auswirkungen auf den Sicherheitsabstand hat, muss eine neue Bescheinigung beantragt werden.

Messtechnisches Nachweisverfahren

Alternativ kommt auch eine Messung der Feldstärken auf allen von der Funkanlage versorgten Frequenzen beziehungsweise Kanälen in Frage. Dies setzt allerdings den Betrieb der zu bewertenden Funkanlage sowie die Durchführung entsprechender Messungen am Standort der Anlage voraus. Da dies einen hohen Koordinierungsaufwand verursacht – die Anlage muss in diesem Fall allein für die Messung in Betrieb genommen werden – hat diese Variante in der Praxis eine eher geringe Bedeutung.

Wattwächter-Verfahren

In der Regel werden für eine optimale Mobilfunkversorgung mehrere Sendeantennen benötigt. Um dem gerecht zu werden, hat die Bundesnetzagentur eine Methodik entwickelt, die die rechnerische und die messtechnische Variante ergänzt – das sogenannte Wattwächter-Verfahren.

Dabei handelt es sich um eine feldtheoretische Berechnungsmethode, die eine hohe Genau­igkeit und Eindeutigkeit der Berechnung erzielt. Die Grundlage sind Nahfeldmessungen der Antennenhersteller. Daraus berechnet das Verfahren die elektromagnetischen Felder in drei Dimensionen und bezieht dabei auch bereits bestehende Anlagen sowie die in modernen Mobilfunknetzen übliche Massive-MIMO-Signalübertragung inklusive Beamforming mit ein.

Die Wirkungsweise des Wattwächter-Verfahrens beruht darauf, dass das elektromagnetische Feld aus diesen gemessenen Nahfeld-Daten exakt rekonstruiert werden kann. Der „Wattwächter“ funktioniert prinzipiell für beliebige Sendeantennen, ohne dass deren Aufbau oder weitere technische Details bekannt sein müssen. Er spielt deshalb bei der Erteilung von Standortbescheinigungen durch die Bundesnetzagentur eine zunehmend wichtige Rolle.

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