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SSK (Strahlenschutz-kommission)

Die deutsche Strahlenschutzkommission ist ein Beratungsgremium des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit.

Sie berät das Ministerium in allen Angelegenheiten des Schutzes vor ionisierenden und nicht ionisierenden Strahlen. Zu den nicht ionisierenden Strahlen zählen auch die Funkwellen, die der Mobilfunk nutzt.

Schutzkonzept der ICNIRP

Die SSK hat im September 2001 auf Wunsch des Bundesministeriums den aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse über mögliche Gesundheitsbeeinträchtigungen durch hochfrequente Felder – dazu gehören auch die Mobilfunkfelder – überprüft. Dabei wurden die ab 1998 neu hinzugekommenen wissenschaftlichen Publikationen untersucht. Die Bewertung dieser Arbeiten, die nach den anerkannten Qualitätsstandards für wissenschaftliche Forschung durchgeführt wurden, ergab: Es liegen keine Nachweise vor, die das Schutzkonzept der ICNIRP und damit die aktuellen Grenzwerte infrage stellen.

Unabhängige Experten

Die Mitgliedschaft in der SSK ist ein persönliches Ehrenamt. Die Mitglieder sind unabhängig und nicht an Weisungen gebunden. Eine aktuelle Liste der Mitglieder der SSK wird zu Anfang eines jeden Jahres im Bundesanzeiger veröffentlicht. In der Regel besteht die Strahlenschutzkommission aus 14 Experten, die besondere Erfahrungen auf einem der folgenden Fachgebiete besitzen:

  • Strahlenmedizin
  • Radioökologie
  • Strahlenbiologie
  • Strahlenrisiko
  • Strahlenschutztechnik
  • Notfallschutz
  • Nicht ionisierende Strahlung

Das zuständige Bundesministerium beruft die Mitglieder für die Dauer von drei Kalenderjahren. Eine Wiederberufung in unmittelbarer Folge soll grundsätzlich nur bis zu einer Gesamtberufungsdauer von sechs Jahren erfolgen, sofern nicht im Einzelfall aus Gründen der Kontinuität eine Verlängerung erforderlich ist.

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