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Bau einer Mobilfunkanlage nur mit Zustimmung aller Eigentümer

5. März 2014

Eine Wohnungseigentümergemeinschaft darf nicht mehrheitlich gegen den Willen Einzelner die Errichtung einer Mobilfunkanlage auf dem Hausdach beschließen. Das entschied der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen: V ZR 48/13). Eine schriftliche Begründung des Urteils steht noch aus.

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Pressemitteilung des Bundesgerichtshofes

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